Warnamtbesatzung
Warnamtbesatzung
Hallo zusammen,
bin auf folgende Seite des THW Halvar gestoßen: http://www.thw-halver.de/chronik98.htm
Dort schreibt man von 4 Personen, die ins THW vom aufgelösten Warnamt Meinerzhagen übernommen wurden, um ihren Wehrersatz-/Zivildienst beim THW fortzusetzen.
Gut, beim THW oder Feuerwehr ist mir das aus eigener Erfahrung bekannt, daß man, wenn man eine bestimmte Zeit den Organisationen angehörte, vom Wehrdienst freigestellt wurde und auch heute noch wird. Das man seinen Errsatzdienst auch beim WD machen konnte ist mir völlig neu und stellt sich mir die Frage wie der Ersatzdienst wohl aussah? Welche Aufgaben, wieviel Stunden etc......
Googln und auch das benutzen der Suchmaschine hier, sowie der Artikel über den Warndienst brachten keine Antwort.
bin auf folgende Seite des THW Halvar gestoßen: http://www.thw-halver.de/chronik98.htm
Dort schreibt man von 4 Personen, die ins THW vom aufgelösten Warnamt Meinerzhagen übernommen wurden, um ihren Wehrersatz-/Zivildienst beim THW fortzusetzen.
Gut, beim THW oder Feuerwehr ist mir das aus eigener Erfahrung bekannt, daß man, wenn man eine bestimmte Zeit den Organisationen angehörte, vom Wehrdienst freigestellt wurde und auch heute noch wird. Das man seinen Errsatzdienst auch beim WD machen konnte ist mir völlig neu und stellt sich mir die Frage wie der Ersatzdienst wohl aussah? Welche Aufgaben, wieviel Stunden etc......
Googln und auch das benutzen der Suchmaschine hier, sowie der Artikel über den Warndienst brachten keine Antwort.
- katschützer
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- Ort/Region: Bundesweit
Moin,
ich weiß auch nur daß man beim WD seinen Ersatzdienst leisten konnte. Ein Bekannter von Vaddern war im Warnamt. Genaues weiß ich nicht, nur daß er da eher einfache Aufgaben zu erledigen hatte (Kopieren, Kaffekochen), ähnlich einem GWDLer.
Frag doch sonst mal beim Warnamtmuseum in Quickborn...
MfG
ich weiß auch nur daß man beim WD seinen Ersatzdienst leisten konnte. Ein Bekannter von Vaddern war im Warnamt. Genaues weiß ich nicht, nur daß er da eher einfache Aufgaben zu erledigen hatte (Kopieren, Kaffekochen), ähnlich einem GWDLer.
Frag doch sonst mal beim Warnamtmuseum in Quickborn...
MfG
Bei strenger Pflicht
Getreu und schlicht
Getreu und schlicht
Hallo ;
das war genauso wie bei den anderen anerkannten ZS-Organisationen. Gem. § 8 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz konnten Wehrpflichtige vom Wehrdienst freigestellt werden, wenn sie sich für mindestens 10 Jahre zum Dienst in der jeweiligen Organisation verpflichteten. Die juristische Grundlage dafür läßt sich aus § 13 a Wehrpflichtgesetz ableiten. Pro Jahr konnten bundesweit 17.000 Helfer freigestellt werden. Eine Wehrdienstverweigerung wie beim Zivildienst war dafür nicht nötig.
So gilt es übrigens noch bis heute, nur sind aus den 10 Jahren erst 8, jetzt aktuell 6 Jahre geworden. Bis heute sind diese Plätze recht begehrt und die Quote wird gut ausgeschöpft. Sollte die Wehrpflicht einmal fallen, dann ist diese Möglichkeit natürlich auch weg.
Zum Warndienst: Gem. des "Musterausbildungsplans" (MAPl - Abkürzungsfimmel des BMI) waren imgesamt mindestens 1.181 Dienststunden (DSt) zu leisten, davon im 1. Jahr mind. 191 Std., in den restlichen 9 Jahren jeweils mind. 110/Jahr. Die Dienste vollzogen sich über eine Grundausbildung (GAusb) im 1. Jahr, eine Fachausbildung (FAusb) und die Vollausbildung VAusb) in der nachfolgenden Zeit. Nach der Vollausbildung konnte man voll im Schichtdienst in seiner Funktion verwendet werden, was mehrmals im Jahr durch nationle/internationale Übungen geprobt wurde.
Dazu kamen dann noch evtl. Tagungen für Führungskräfte, Stunden für die Kameradschaftspflege, Arbeiten in der Liegenschaft etc.
Die Arbeitsplätze der Helfer lagen größtenteils in den Warnämtern(WaA), aber auch in den Warndienst-Verbindungsstellen WDVerbSt) und natürlich in den Leitmeßstellen (WDLMSt), insgeamt ungefähr 1.650 Freistellungsplätze bundesweit.
das war genauso wie bei den anderen anerkannten ZS-Organisationen. Gem. § 8 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz konnten Wehrpflichtige vom Wehrdienst freigestellt werden, wenn sie sich für mindestens 10 Jahre zum Dienst in der jeweiligen Organisation verpflichteten. Die juristische Grundlage dafür läßt sich aus § 13 a Wehrpflichtgesetz ableiten. Pro Jahr konnten bundesweit 17.000 Helfer freigestellt werden. Eine Wehrdienstverweigerung wie beim Zivildienst war dafür nicht nötig.
So gilt es übrigens noch bis heute, nur sind aus den 10 Jahren erst 8, jetzt aktuell 6 Jahre geworden. Bis heute sind diese Plätze recht begehrt und die Quote wird gut ausgeschöpft. Sollte die Wehrpflicht einmal fallen, dann ist diese Möglichkeit natürlich auch weg.
Zum Warndienst: Gem. des "Musterausbildungsplans" (MAPl - Abkürzungsfimmel des BMI) waren imgesamt mindestens 1.181 Dienststunden (DSt) zu leisten, davon im 1. Jahr mind. 191 Std., in den restlichen 9 Jahren jeweils mind. 110/Jahr. Die Dienste vollzogen sich über eine Grundausbildung (GAusb) im 1. Jahr, eine Fachausbildung (FAusb) und die Vollausbildung VAusb) in der nachfolgenden Zeit. Nach der Vollausbildung konnte man voll im Schichtdienst in seiner Funktion verwendet werden, was mehrmals im Jahr durch nationle/internationale Übungen geprobt wurde.
Dazu kamen dann noch evtl. Tagungen für Führungskräfte, Stunden für die Kameradschaftspflege, Arbeiten in der Liegenschaft etc.
Die Arbeitsplätze der Helfer lagen größtenteils in den Warnämtern(WaA), aber auch in den Warndienst-Verbindungsstellen WDVerbSt) und natürlich in den Leitmeßstellen (WDLMSt), insgeamt ungefähr 1.650 Freistellungsplätze bundesweit.
Zuletzt geändert von Godeke am 29.07.2009 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!
Hallo ,
Stimmt, aber da war ich mal kurz zum pinkeln draußen....
Stimmt, aber da war ich mal kurz zum pinkeln draußen....
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Hallo zusammen,
also wenn ich das richtig verstehe, bekamen die eine Grund-/ Fachausbildung. Würde mich doch noch interessieren, wie weit die Ausbildung und der Einsatz von Wehrersatzdiendleistenden beim WD im einzelnen ging. Ich kann mir vorstellen, daß die Einstellung der Ersatzdienstleistenden zu ihrer Tätigkeit bein WD eine ernsthaftere war, als die eines Ersatzdienstleistenden beim THW vor der Neukonzeption. Sorry, ich will da niemanden zu Nahe treten, aber ich denke doch, daß das Aufgabengebiet beim WD Sinnvolleres als Kaffee kochen und kopieren beinhaltet hat.
also wenn ich das richtig verstehe, bekamen die eine Grund-/ Fachausbildung. Würde mich doch noch interessieren, wie weit die Ausbildung und der Einsatz von Wehrersatzdiendleistenden beim WD im einzelnen ging. Ich kann mir vorstellen, daß die Einstellung der Ersatzdienstleistenden zu ihrer Tätigkeit bein WD eine ernsthaftere war, als die eines Ersatzdienstleistenden beim THW vor der Neukonzeption. Sorry, ich will da niemanden zu Nahe treten, aber ich denke doch, daß das Aufgabengebiet beim WD Sinnvolleres als Kaffee kochen und kopieren beinhaltet hat.
Hallo ;
Bobbele - ich weiß nicht, wie geschädigt Du bist durch Ersatzdienstleistende beim THW vor der Reform? Schwarze Schafe gibts überall, uind die flogen und fliegen (vor und nach der Reform) raus, wenn sie ihre Stunden nicht machen. Die Stundenzahlen waren übrigens zu allen Zeiten immer gleich - der Ansatz lag und leigt immer noch bei mindestens 120 Stunden/Jahr.
Aber zum Thema: die Ersatzdienstleistenden haben im Warndeinst so ziemlich alle Funktionen wahrgenommen: Darstellung der Luftlage, ABC-Auswertung, Besprechen der Warnstellen, Fm-Zentrale, Bedienung des WD-Rechners, Arbeit an den Sirenen-Auslöseplätzen usw. Auch Führungs-/Vtretreterpositionen waren möglich.
Die Mannschaft einer WD-Leitmeßstelle war z.B. rein ehernamtlich, darunter auch überall Ersatzdienstleistende. Mit Sicherheit also mehr als kopieren und Kaffee kochen.
Bobbele - ich weiß nicht, wie geschädigt Du bist durch Ersatzdienstleistende beim THW vor der Reform? Schwarze Schafe gibts überall, uind die flogen und fliegen (vor und nach der Reform) raus, wenn sie ihre Stunden nicht machen. Die Stundenzahlen waren übrigens zu allen Zeiten immer gleich - der Ansatz lag und leigt immer noch bei mindestens 120 Stunden/Jahr.
Aber zum Thema: die Ersatzdienstleistenden haben im Warndeinst so ziemlich alle Funktionen wahrgenommen: Darstellung der Luftlage, ABC-Auswertung, Besprechen der Warnstellen, Fm-Zentrale, Bedienung des WD-Rechners, Arbeit an den Sirenen-Auslöseplätzen usw. Auch Führungs-/Vtretreterpositionen waren möglich.
Die Mannschaft einer WD-Leitmeßstelle war z.B. rein ehernamtlich, darunter auch überall Ersatzdienstleistende. Mit Sicherheit also mehr als kopieren und Kaffee kochen.
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Hallo.Godeke hat geschrieben:Die Arbeitsplätze der Helfer lagen größtenteils in den Warnämtern(WaA), aber auch in den Warndienst-Verbindungsstellen WDVerbSt)
Soll das heißen, man hat tatsächl. Ersatzdienstleistende zu Übungen in die militärischen Bunkerlanlagen wie z.B. CRC Uedem (WDVerbSt für WA 4&5) oder CRC Meßstetten (WDVerbSt für WA 8,9&10) geschickt?!
Grüße,
Christoph
Hallo ;
ja, für jede Verbindungsstelle waren im V-Fall ca. 10 ehrenamtliche WD-Helfer vorgesehen, das konnten natürlich auch Ersatzdienstleistende sein. In wie weit das zu welchen Zeiten in welcher Diensstelle der Fall war, kann ich natürlich nicht sagen. In normalen Zeiten saß dort nur hauptamtliches Personal. Ausbildung und Übungen für die vorgesehenen Ehrenamtler wird es aber auch gegeben haben.
Ich bin in jungen Jahren mal in der Verbindungsstelle im CRC Brekendorf gewesen. Dort hatte die WD-VerbSt eigene, abgeschlossene Räume, die Türen waren durch das Zivilschutzsymbol gekennzeichnet.
ja, für jede Verbindungsstelle waren im V-Fall ca. 10 ehrenamtliche WD-Helfer vorgesehen, das konnten natürlich auch Ersatzdienstleistende sein. In wie weit das zu welchen Zeiten in welcher Diensstelle der Fall war, kann ich natürlich nicht sagen. In normalen Zeiten saß dort nur hauptamtliches Personal. Ausbildung und Übungen für die vorgesehenen Ehrenamtler wird es aber auch gegeben haben.
Ich bin in jungen Jahren mal in der Verbindungsstelle im CRC Brekendorf gewesen. Dort hatte die WD-VerbSt eigene, abgeschlossene Räume, die Türen waren durch das Zivilschutzsymbol gekennzeichnet.
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