Luftschutzrecht - Kalter Krieg

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Leif
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Luftschutzrecht - Kalter Krieg

Beitrag von Leif » 26.04.2007 20:06

Hallo,
ich habe gerade ein langgesuchtes Werk erstehen können:

Titel: Luftschutzrecht : Kommentar / von Willy Zinkahn; Hermann Leutz
Sonst. Personen: Zinkahn, Willy ; Leutz, Hermann
Erschienen: München [u.a.] : Beck, 1956-
Umfang: Losebl.-Ausg. ; 8

Meine Ausgabe ist nachsortiert bis 1966. Gerade die Vorschrieften aus der Anfangszeit sind fast deckungsgleich mit den Vorschriften aus dem III. Reich (teilweise sogar die Zeichnungen übernommen). Wobei dies ja auch nicht verwunderlich ist, dass man die Erfahrungen nutzt.

Ich habe das Vorwort gescannt und das Inhaltsverzeichnis. Wenn also Diskussionen über bestimmte Themen aufkommen, kann man teilweise die rechtliche Grundlage heranziehen, welche ich dann reinstellen kann.

Viele Grüße,
Leif



Geleitwort
Die Verfasser haben es sich zur Aufgabe gestellt, die auf dem Gebiete des zivilen Luftschutzes ergehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in übersichtlicher Gliederung im Wortlaut zu bringen und in dem für die Praxis erforderlichen Umfange zu erläutern. Dabei wird unter zivilem Luftschutz die Zusammenfassung aller organisatorischen, sachlichen und rechtlichen Mittel verstanden, die die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten sowie alle für die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse wichtigen Einrichtungen und Güter vor den Folgen von Luftangriffen schützen und eingetretene Schäden beseitigen oder mildern sollen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Existenz des Einzelnen wie der Gesamtheit unerläßlich ist.
Alle Staaten der freien Welt treffen Vorkehrungen zum Schutze der Bevölkerung gegen Gefahren aus der Luft. Auch in der Bundesrepublik Deutschland setzt sich die Erkenntnis durch, daß ein ziviler Bevölkerungsschutz, wie immer sich die weltpolitische Lage entwickeln wird, auf die Dauer unentbehrlich ist. Der Neuaufbau eines zivilen Luftschutzes ist für die Bundesrepublik umso dringlicher, als sie wegen ihrer geographischen Lage besonders luftgefährdet und wegen ihrer starken Industrialisierung und ihrer hohen Bevölkerungsdichte in erheblichem Maße luftempfindlich ist. Die Bundesregierung hat daher im Juli 1955 zunächst ein erstes Luftschutzprogramm beschlossen und bereitet gegenwärtig die zur Durchführung dieses Programms notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen vor. Sobald dieser Gesetzentwurf von den gesetzgebenden Körperschaften verabschiedet ist, wird er in den Textteil dieses Werkes eingefügt und in dem Kommentar erläutert werden.
Von den in Betracht kommenden zivilen Luftschutzmaßnahmen haben sich von jeher bauliche Schutz Vorkehrungen als besonders wirkungsvoll erwiesen. Auch die Bundesregierung hat in den zurückliegenden Jahren den Fragen des baulichen Luftschutzes ihre erhöhte Aufmerksamkeit zugewandt. Bereits im Mai 1952 gab der Bundesminister für Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern das Vorläufige Merkblatt „Bautechnischer Luftschutz" (Bundesbaubl. 1952 S. 113) heraus, dem im Dezember des gleichen Jahres das Vorläufige Merkblatt „Luftschutz im Städtebau" (Bundesbaubl. 1952 S. 407) folgte. Das Vorläufige Merkblatt „Bautechnischer Luftschutz" ist nunmehr durch die Richtlinien für Schutzraumbauten (Richtlinien für Schutzstollen, Richtlinien für Schutzbunker, Richtlinien für Schutzbauten, Richtlinien für die Belüftung von Schutzraumbauten, Richtlinien für Abschlüsse von Schutzraumbauten) vom 27. Juli 1955 (Bundesbaubl. 1955 S. 364) ersetzt worden, die in Zusammenarbeit mit zwei Fachausschüssen und deren Arbeitskreisen unter Verwertung der in der Zwischenzeit gesammelten Erfahrungen und auf Grund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse erarbeitet worden sind.
Wenn auch bisher noch keine gesetzliche Verpflichtung besteht, bei der Errichtung von Bauwerken gegen eine mögliche Luftgefahr Vorsorge zu treffen, so sollte doch mit den Richtlinien denjenigen Bauherren ein Anhalt gegeben werden, die aus eigener Einsicht und freiwilligem Entschluß schon jetzt die Forderungen des baulichen Luftschutzes berücksichtigen wollen. Darüber hinaus mußte den für das Bauschaffen verantwortlichen Kreisen Gelegenheit gegeben werden, sich rechtzeitig und eingehend mit den technischen Einzelheiten neuzeitlicher baulicher Luftschutzvorkehrungen vertraut zu machen, da der Inhalt der Richtlinien voraussichtlich nach Verabschiedung eines Luftschutzgesetzes Rechtsverbindlichkeit erlangen wird.
Baubehörden, Bauherren, Architekten und Bauunternehmer werden sich bei der Handhabung der Richtlinien vor eine Fülle neuartiger Probleme gestellt sehen. Die Verfasser glauben daher, durch sorgfältige Erläuterungen, die durch technische Zeichnungen ergänzt werden, der Praxis einen Dienst zu erweisen. Es ist in der Eigenart des Sachgebietes des zivilen Luftschutzes und in der Natur der technischen Vorschriften begründet, daß das Luftschutzrecht und dessen Vollzug sich laufend den neuen Gegebenheiten und den ständig fortschreitenden Erfahrungen werden anpassen müssen. Verfasser und Verlag haben sich daher zu der Bearbeitung in Form einer Loseblattausgabe entschlossen, weil nur so die laufende Erfahrung und Erläuterung der in der nächsten Zeit zu erwartenden weiteren Richtlinien und künftiger gesetzlicher Vorschriften möglich ist. Die Verfasser hoffen, daß so ein Kompendium des Luftschutzrechts entsteht, das einen umfassenden Überblick über den zivilen Luftschutz vermittelt und jederzeit den neuesten Stand repräsentieren wird.
Bonn, im November 1955 Die Verfasser



Inhaltsverzeichnis
Erster Teil.
Texte
I. Luftschutzgesetze

1. Erstes Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Vom 9. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1696) mit Änderungen.................... 1
Anhang zu Nr. 1
Reichsversicherungsordnung i. d. F. des Unfallversieherungs-Neuregelungsgesetzes vom 30. 4. 1963 (BGB1. I S. 241)-Auszug -

2. Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz. Vom 5. Dezember 1958 (BGBl. I S. 893) 2
Anhang a zu 2
Bekanntmachung des Bundesministers des Innern über die Einführung eines allgemeinen Zeichens über den zivilen Bevölkerungsschutz. Vom 25. November 1960 (GMB1. S. 522) i. d. F. v. 15. Mai 1963 (GMB1. S. 210)

3. Verordnung über die Ersatzleistungen an die zum Luftschutzdienst herangezogenen Personen und über die Erstattung fortgewährter Leistungen. Vom 15. Dezember
1959 (BGB1. I S. 722)............... 3

4. Verordnung über den Aufbau des Bundesluftschutzver-bandes als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Bechts. Vom 1. Juli 1960 (BGB1. I S. 564) i. d. F. der VO v. 4. Juli 1963 (BGB1. I S. 453)....... 4
Anhang a zu 4
Bekanntmachung des Bundesministers des Innern über die Satzung des Bundesluftschutzverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vom 10. November 1960 (GMB1. S. 520)......Anh a
Anhang b zu 4
Bekanntmachung des Bundesministers des Innern über die Neugliederung des Selbstschutzes. Vom 31. Oktober
1960 (GMB1. S. 487).............Anh b
Anhang c zu 4
Bekanntmachung des Bundesministers des Innern über die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der Ausrüstung der Selbstschutzzüge. Vom 10. Mai 1961 (GMB1. S. 310)

5. Verordnung über den Anschluß von Behörden und Betrieben an den Luftschutzwarndienst. Vom 20. Juli 1961 (BGBl. I S. 1037)................. 5

10. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Umfang und Durchführung der Arzneimittelbevorratung (AVV-Arz-neimittelbevorratung). Vom 19. Mai 1960 (BAnz. Nr. 100 vom 25. 5. 1960).................10

11. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der Ausrüstung des Luftschutzhilfsdienstes (AVV-Ausrüstung-LSHD). Vom
19. Mai 1960 (BAnz. Nr. 100 vom 25. 5. 1960) .... 11

12. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Gliederung, Stärke und Aufstellung des Luflschutzhilfsdienstes (AVV-Organisation-LSIlü). Vom 21. Dezember 1960 (BAnz.
Nr. 251 vom 29. 12. 1960).............12

12 a. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Ausbildung des Luftschutz-Hilfsdienstes (AVV-Ausbildungs-LSHD).
Vom 1. Juni 1962 (BAnz. Nr. 106 vom 6. 6. 1962) ... 12a

13. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den örtlichen Alarmdienst (AVV-Alarmdienst). Vom 12. Januar 1961 (BAnz. Nr. 15 vom 21. 1. 1961) ..........13

14. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Leitung des zivilen Luftschutzes im Luftschutzort (AVV-LS-Ort).
Vom 12. Januar 1961 (BAnz. Nr. 15 vom 21. 1. 1961) . 14

15. Bekanntmachung des Bundesministers des Innern über die Anleitung für eine Luftschutzortbeschreibung und deren Auswertung. Vom 12. Dezember 1960 (GMB1. 1962
S. 46)......................15
Anhang a zu 15
Signaturen für die Bestandsaufnahme und deren Auswertung in den Gemeinden

16. Rundschreiben des Bundesministers des Innern über Begriffsbestimmungen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung. Vom 7. Juli 1965 (BGB1. S. 324).......16

II. Schutzbau

20. Gesetz über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Schutzbaugesetz). Vom 9. September 1965 (BGBl.I S. 1232).................20

21. Vorläufiges Merkblatt „Luftschutz im Städtebau". Vom
8. Dezember 1952 (Bundesbaubl. S. 407)......21

22. Rdschr. des Bundesministers für Wohnungsbau betr. Vorläufiges Merkblatt „Luftschutz im Städtebau". Vom
10. Februar 1954 (Bundesbaubl. 129)........22

30. Bekanntmachung des Bundesministers für Wohnungsbau
vom 27. Juli 1955.................30

30 a. Bekanntmachung des Bundesministers für Wohnungsbau. Vom 20. Dezember 1960 (Bundesbaubl. 1961 S. 57).......................30a

31. Richtlinien für Schutzstollen. Fassung Juli 1955 ... 31

32. Richtlinien für Schutzbunker. Fassung Juli 1955 ... 32

34. Richtlinien für Belüftung von Schutzraumbauten. Fassung Juli 1955..................34

35. Richtlinien für Schutzraumbauten
Teil III: Luftstoß-Schutzbauten. Fassung Dezember 1960 (Bundesbaubl. 1961 S. 57).............35

36. Richtlinien für Schutzraumbauten
Teil IV: Strahlungs-Schutzbauten. Fassung Dezember
1960 (Bundesbaubl. 1961 S. 75)...........36

37. Richtlinien für Schutzraumbauten
Teil V: Abschlüsse. Fassung Dezember 1960 (Bundesbaubl. 1961 S. 84)..................37

III. Selbstschutz

40. Gesetz über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung (Selbstschutzgesetz). Vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1240) 40
IV. Öfffentliche Hilfsdienste für den Zivilschutz

45. Gesetz über das Zivilschutzkorps. Vom 12. August 1965
(BGB1. I S. 782).................45

V. Sonstige Vorschriften

50. Bundesleistungsgesetz in der Fassung vom 27. September
1961 (BGB1. I S. 1769) ..............50

51. Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach
dem Bundesleistungsgesetz vom 1. Oktober 1961 (BGB1. I S. 1786) ............51

52. Rechtsverordnung über die Beteiligung sachverständiger Stellen der gewerblichen Wirtschaft an dem Verfahren der Erteilung von Leistungsbeseheiden vom 13. Dezember
1962 (BGB1. I S. 725)...............52

70. Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 25. Mai 1962
(BGB1. I S. 349)-Auszug-............70

71. Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung vom 24. Juli 1962 (BGB1. I
S. 524) .....................71

72. Verordnung über die für Dienstleistungen im zivilen Be-völkerungsschutz vorgesehenen Wehrpflichtigen vom
27. Mai 1963 (BGB1. I S. 369)............72

73. Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Verfahren bei der Unabkömmlichstellung vom 2. August 1963 (BGB1. I S. 621)...............73

Zweiter Teil. Kommentar

101. Erstes Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung vom 9. Oktober 1957 A. Einführung..................101

134. Richtlinien für Belüftungen von Schutzraumbauten
1. Allgemeines..................134 2
2. Grundwerte.................. 10
3. Belüftungsarten und Größenordnungen für die einzelnen Schutzraumbauten............ 13
4. Belüftungseinrichtungen für Schutzbauten im Selbstschutz (Wohnungsbau)............. 16
5. Belüftungsanlagen für Schutzraumbauten im Erweiterten Selbstschutz, im Industrie-Luftschutz und im öffentlichen Sammelschutz........... 22
6. Grundsätze und Regeln für die Belüftungsanlagen der Schutzraumbauten des Erweiterten Selbstschutzes
usw...................... 30
7. Bauelemente der Belüftungsanlagen für die Schutzraumbauten des Erweiterten Selbstschutzes usw. . . 35
8. Belüftungsanlagen im Schutzstollen....... 77
9. Tabellen und Abbildungen........... 79
Anhang: Ausführungsbeispiele zu den Richtlinien für
Belüftung von Schutzraumbauten........ 81

Sachverzeichnis

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Beitrag von Bunkerwart » 26.04.2007 22:03

Na da hast Du aber ein richtiges Schnäppchen gemacht :thumbup:
Sowas suche ich auch schon lange!

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