MZA Privat oder Staatlich.
MZA Privat oder Staatlich.
Moin , moin,
Ein paar Fragen zu MZA. (Bin da noch nicht so im Thema)
Ich gehe mal davon aus, dass der größte Teil der MZA privat,
aber natürlich mit Fördermitteln gebaut worden sind.
Ich selber kenne nur Anlagen die letztendlich Privater Natur sind.
Gibt es MZA in Hamburg (oder auch anders wo) die rein Staatlich initiiert und betrieben wurden/werden?
Wer ist / war für den Erhalt der privaten Anlagen zuständig?
Oder wer ist Betreiber der Anlagen?
Gab es öffentliche Verzeichnisse der Stattlichen und Privaten Schutzbauten und damit auch der MZA?
Macht es Sinn hier im Forum mir bekannte Private MZA bekannt zu geben?
Also mit Ortsangaben. Diese Anlagen sind ja privat und werden in der Regel eben noch anderweitig genutzt.
Wie gesagt ich bin da nicht so im Thema, finde die Anlagen aber sehr interessant.
Wenn man so will, habe ich sogar in der Ausbildung auch an einer mit gebaut. (Lange ist´s her!)
Viele Grüße
Maddin
Ein paar Fragen zu MZA. (Bin da noch nicht so im Thema)
Ich gehe mal davon aus, dass der größte Teil der MZA privat,
aber natürlich mit Fördermitteln gebaut worden sind.
Ich selber kenne nur Anlagen die letztendlich Privater Natur sind.
Gibt es MZA in Hamburg (oder auch anders wo) die rein Staatlich initiiert und betrieben wurden/werden?
Wer ist / war für den Erhalt der privaten Anlagen zuständig?
Oder wer ist Betreiber der Anlagen?
Gab es öffentliche Verzeichnisse der Stattlichen und Privaten Schutzbauten und damit auch der MZA?
Macht es Sinn hier im Forum mir bekannte Private MZA bekannt zu geben?
Also mit Ortsangaben. Diese Anlagen sind ja privat und werden in der Regel eben noch anderweitig genutzt.
Wie gesagt ich bin da nicht so im Thema, finde die Anlagen aber sehr interessant.
Wenn man so will, habe ich sogar in der Ausbildung auch an einer mit gebaut. (Lange ist´s her!)
Viele Grüße
Maddin
Kopf ist nicht alles. Auch der Kohl hat einen Kopf.
Joachim Ringelnatz
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- MikeG
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Moin Maddin!
Das sind ja viele Fragen auf einmal...
Fangen wir mal damit an, die Begriffe „staatlich“ und „privat“ zu definieren.
Ist eine U-/S-Bahn-Station privat? Oder eine öffentliche, stadteigene Tiefgarage?
Generell gilt, daß für die Unterhaltung der öffentlichen Schutzräume der jeweilige Schutzraumbetriebsdienst bzw. eine vergleichbare Stelle zuständig war – in Hamburg jeweils bei den Bezirksämtern untergebracht. Die Finanzierung dieser Unterhaltung erfolgte durch Mittel des Bundes (die aber immer knapper wurden). Die Bauträger erhielten für den Einbau eines Schutzraumes Fördermittel des Bundes und mussten die Schutzräume entsprechend baulich vorhalten – dabei war es egal, ob es sich um öffentliche oder private Bauträger handelte. Ob z.B. die Tiefgarage auch in Friedenszeiten öffentlich zugänglich ist, steht auf einem anderen Blatt, hat aber mit der Nutzung als öffentlichem Schutzraum eigentlich überhaupt nichts zu tun.
Wenn Du z.B. eine städtische Tiefgarage mit Nebenfunktion MZA als „staatlich“ bezeichnest – ja, das gab es. Wenn „staatlich“ aber bundeseigen bedeutet, dann ist mir zumindest keine solche MZA bekannt.
Öffentliche Verzeichnisse gab es nicht, sehr wohl aber z.B. Senatsdrucksachen u.ä., in denen die Schutzanlagen aufgeführt waren – und die kann jedermann einsehen.
Es spricht m.M. nichts dagegen, den Standort öffentlicher Schutzräume (also auch MZA) bekannt zu geben. Diese wurden mit öffentlichen Mitteln für die Öffentlichkeit errichtet und sind kein Geheimnis. Wenn es sich allerdings um Schutzräume für private Nutzung handelt, kann es schon sein, daß der Eigentümer da seine Zustimmung geben muß. Allerdings muß ich sagen, daß ich keiner einzige solche Anlage kenne.
Mike
Das sind ja viele Fragen auf einmal...
Fangen wir mal damit an, die Begriffe „staatlich“ und „privat“ zu definieren.
Ist eine U-/S-Bahn-Station privat? Oder eine öffentliche, stadteigene Tiefgarage?
Generell gilt, daß für die Unterhaltung der öffentlichen Schutzräume der jeweilige Schutzraumbetriebsdienst bzw. eine vergleichbare Stelle zuständig war – in Hamburg jeweils bei den Bezirksämtern untergebracht. Die Finanzierung dieser Unterhaltung erfolgte durch Mittel des Bundes (die aber immer knapper wurden). Die Bauträger erhielten für den Einbau eines Schutzraumes Fördermittel des Bundes und mussten die Schutzräume entsprechend baulich vorhalten – dabei war es egal, ob es sich um öffentliche oder private Bauträger handelte. Ob z.B. die Tiefgarage auch in Friedenszeiten öffentlich zugänglich ist, steht auf einem anderen Blatt, hat aber mit der Nutzung als öffentlichem Schutzraum eigentlich überhaupt nichts zu tun.
Wenn Du z.B. eine städtische Tiefgarage mit Nebenfunktion MZA als „staatlich“ bezeichnest – ja, das gab es. Wenn „staatlich“ aber bundeseigen bedeutet, dann ist mir zumindest keine solche MZA bekannt.
Öffentliche Verzeichnisse gab es nicht, sehr wohl aber z.B. Senatsdrucksachen u.ä., in denen die Schutzanlagen aufgeführt waren – und die kann jedermann einsehen.
Es spricht m.M. nichts dagegen, den Standort öffentlicher Schutzräume (also auch MZA) bekannt zu geben. Diese wurden mit öffentlichen Mitteln für die Öffentlichkeit errichtet und sind kein Geheimnis. Wenn es sich allerdings um Schutzräume für private Nutzung handelt, kann es schon sein, daß der Eigentümer da seine Zustimmung geben muß. Allerdings muß ich sagen, daß ich keiner einzige solche Anlage kenne.
Mike
Hallo Mike,
danke für die Antwort.
Eine städtische Tiefgarage würde ich schon ehr als Öffentlich sehen.
Wenn ja, im geleichen Umfang wie die private Bauträger?
U-Bahnstationen Mümmelmannsberg Steinfurter Allee Niendorf Nord
Tiefgarage einer Wohnanlage in Bergedorf Brüdtweg.
Tiefgarage einer Wohnanlage in Harburg Schwarzenbergstraße Ecke Zur Seehafenbrücke(Zufahrt)
An dieser MZA durfte ich als Azubi sozusagen mit bauen.
viele Grüße
Maddin
danke für die Antwort.
Ja U-/S-Bahn würde ich schon als Privat ansehen. Ich würde eine U-Bahnstation z.B. ehr als halb öffentlich betrachten. Wenn man das so sagen kannMikeG hat geschrieben: Fangen wir mal damit an, die Begriffe „staatlich“ und „privat“ zu definieren.
Ist eine U-/S-Bahn-Station privat? Oder eine öffentliche, stadteigene Tiefgarage?
Eine städtische Tiefgarage würde ich schon ehr als Öffentlich sehen.
Wenn ich das aus deiner Antwort richtig lese, dann hat die Stadt für die betriebliche Erhaltung sorgen müssen. Aber mit Mitteln des Bundes.MikeG hat geschrieben: Generell gilt, daß für die Unterhaltung der öffentlichen Schutzräume der jeweilige Schutzraumbetriebsdienst bzw. eine vergleichbare Stelle zuständig war – in Hamburg jeweils bei den Bezirksämtern untergebracht. Die Finanzierung dieser Unterhaltung erfolgte durch Mittel des Bundes (die aber immer knapper wurden). Die Bauträger erhielten für den Einbau eines Schutzraumes Fördermittel des Bundes und mussten die Schutzräume entsprechend baulich vorhalten – dabei war es egal, ob es sich um öffentliche oder private Bauträger handelte.
Zugänglichkeiten in Friedenszeiten ergeben sich natürlich aus deren Merzweckfunktion (z.B. Garage, Bahnhof)MikeG hat geschrieben: Ob z.B. die Tiefgarage auch in Friedenszeiten öffentlich zugänglich ist, steht auf einem anderen Blatt, hat aber mit der Nutzung als öffentlichem Schutzraum eigentlich überhaupt nichts zu tun.
Dann hat die Stadt selbst die Fördermittel des Bundes in Anspruch nehmen können?MikeG hat geschrieben: Wenn Du z.B. eine städtische Tiefgarage mit Nebenfunktion MZA als „staatlich“ bezeichnest – ja, das gab es. Wenn „staatlich“ aber bundeseigen bedeutet, dann ist mir zumindest keine solche MZA bekannt.
Wenn ja, im geleichen Umfang wie die private Bauträger?
Dann will ich hier mal ein paar der mir bekannten nennen.MikeG hat geschrieben: Es spricht m.M. nichts dagegen, den Standort öffentlicher Schutzräume (also auch MZA) bekannt zu geben. Diese wurden mit öffentlichen Mitteln für die Öffentlichkeit errichtet und sind kein Geheimnis. Wenn es sich allerdings um Schutzräume für private Nutzung handelt, kann es schon sein, daß der Eigentümer da seine Zustimmung geben muß. Allerdings muß ich sagen, daß ich keiner einzige solche Anlage kenne.
U-Bahnstationen Mümmelmannsberg Steinfurter Allee Niendorf Nord
Tiefgarage einer Wohnanlage in Bergedorf Brüdtweg.
Tiefgarage einer Wohnanlage in Harburg Schwarzenbergstraße Ecke Zur Seehafenbrücke(Zufahrt)
An dieser MZA durfte ich als Azubi sozusagen mit bauen.
viele Grüße
Maddin
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Joachim Ringelnatz
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Moin!
Nochmal zurück: Es gab aber MZA, die als öffentlicher Schutzraum geplant und vorgesehen waren, im Frieden aber nicht von jedermann betreten werden konnten, da die Garage komplett in Privatnutzung ist/war. Ein Beispiel dafür ist das Finnlandhaus.
Mike
Vom Prinzip her ja - es gibt, je nach Struktur, aber auch Fälle, in denen das z.B. der Landkreis war. Im Falle Hamburg: Ja.Wenn ich das aus deiner Antwort richtig lese, dann hat die Stadt für die betriebliche Erhaltung sorgen müssen. Aber mit Mitteln des Bundes.
Genau. Die Regelungen unterschieden nicht, ob der Bauträger die öffentliche Hand oder privat war. Bei der Bemessung der Zuschüsse ging es nur um die Größe der Anlage (Anzahl der Schutzplätze).Dann hat die Stadt selbst die Fördermittel des Bundes in Anspruch nehmen können?
Wenn ja, im geleichen Umfang wie die private Bauträger?
Nochmal zurück: Es gab aber MZA, die als öffentlicher Schutzraum geplant und vorgesehen waren, im Frieden aber nicht von jedermann betreten werden konnten, da die Garage komplett in Privatnutzung ist/war. Ein Beispiel dafür ist das Finnlandhaus.
Mike
Moin,
Ich gehe mal davon aus, dass dann bei eventuellen Rückbau- bzw. Sicherungsmaßnahmen dann auch der Bund gefragt ist.
Oder werden die Anlagen dann zur Altlast der Länder / Städte ? Zumindest die Teile der Anlage die nicht weiter nutzbar sind / werden.
viele Grüße
Maddin
Ich gehe mal davon aus, dass dann bei eventuellen Rückbau- bzw. Sicherungsmaßnahmen dann auch der Bund gefragt ist.
Oder werden die Anlagen dann zur Altlast der Länder / Städte ? Zumindest die Teile der Anlage die nicht weiter nutzbar sind / werden.
viele Grüße
Maddin
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Joachim Ringelnatz
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.... aber auch wirklich nur rein theoretisch ......
........müßte er eigentlich .....
Warten wir einfach mal ab !
Gruß
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Warten wir einfach mal ab !
Gruß
Hamburg von unten : www.unter-hamburg.de
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Hi!Maddin hat geschrieben: Tiefgarage einer Wohnanlage in Harburg Schwarzenbergstraße Ecke Zur Seehafenbrücke(Zufahrt)
An dieser MZA durfte ich als Azubi sozusagen mit bauen.
Die kenne ich gar nicht. Für wen waren die Schutzplätze denn vorgesehen? Öffentliche Schutzplätze können es nicht gewesen sein. Kannst Du etwas mehr zu der MZA sagen? Wieviel Schutzplätze waren vorgesehen. Wie war die Tiefgarage aufgebaut und vor allem wann wurde die MZA gebaut. Das Gebäude wirkt (in Google Earth...) recht neu.
Grüße,
Christoph
Moin, moin,
Ist schon länger her das Ganze, daher aus meiner Erinnerung...
In der Lehre war ich zwischen 1983 –1987. Der Bau müsste vielleicht in den ersten 2 Jahren meiner Lehre entstanden sein.
Über Anzahl an Schutzplätzen und/oder Einrichtungen kann ich nichts mehr sagen. Man hatte uns damals gesagt, dass die Anlage auch eine „Atombunker „ sei!
Wie gesagt ist schon länger her und damals war mein Interesse an solchen Bauten nicht sehr groß. Ich meine mich aber zumindest an Drucktüren und dicke Wände zu erinnern.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit legal in die Garage rein zu kommen. Früher war das Teil halb Öffentlich, man konnte die Garage also als Gast benutzen.
Vielleicht auch mal nach entsprechenden Entlüftungen im Innenhof suchen.
Ich bin schon lange nicht mehr in Harburg gewesen und werde mal soeben da auch nicht so schnell vorbeikommen.
Vielleicht hat ja jemand aus der Ecke mal Interesse dort nachzuschauen.
Viele Grüße
Maddin
Ist schon länger her das Ganze, daher aus meiner Erinnerung...
In der Lehre war ich zwischen 1983 –1987. Der Bau müsste vielleicht in den ersten 2 Jahren meiner Lehre entstanden sein.
Über Anzahl an Schutzplätzen und/oder Einrichtungen kann ich nichts mehr sagen. Man hatte uns damals gesagt, dass die Anlage auch eine „Atombunker „ sei!
Wie gesagt ist schon länger her und damals war mein Interesse an solchen Bauten nicht sehr groß. Ich meine mich aber zumindest an Drucktüren und dicke Wände zu erinnern.
Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit legal in die Garage rein zu kommen. Früher war das Teil halb Öffentlich, man konnte die Garage also als Gast benutzen.
Vielleicht auch mal nach entsprechenden Entlüftungen im Innenhof suchen.
Ich bin schon lange nicht mehr in Harburg gewesen und werde mal soeben da auch nicht so schnell vorbeikommen.
Vielleicht hat ja jemand aus der Ecke mal Interesse dort nachzuschauen.
Viele Grüße
Maddin
Kopf ist nicht alles. Auch der Kohl hat einen Kopf.
Joachim Ringelnatz
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Joachim Ringelnatz
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Hallo,
für Hamburg gibt es hier eine Liste:
Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes in Hamburg
Hamburg - Schriftliche Kleine Anfrage Warnholz, Karl-Heinz, CDU Drucksache 18/6151 23.04.2007 S.1-4 (Umfang: 4 S.)
Man findet solche Dinge sehr einfach mit www.parlamentsspiegel.de
Viele Grüße,
Leif
für Hamburg gibt es hier eine Liste:
Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes in Hamburg
Hamburg - Schriftliche Kleine Anfrage Warnholz, Karl-Heinz, CDU Drucksache 18/6151 23.04.2007 S.1-4 (Umfang: 4 S.)
Man findet solche Dinge sehr einfach mit www.parlamentsspiegel.de
Viele Grüße,
Leif
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