Runde gelbe Verkehrsschilder/mili. Tragfähigkeitszeichen - MLC (Military Load Class) nach STANAG 2010 / 2021

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Medic
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Beitrag von Medic » 15.08.2013 13:10

Da ja mein Beitrag zu dem genannten Schild bzw der Brücke verschoben wurde bitte mal in dem anderen Frad nachschauen wenn jemand die Stelle mal sehen will...

Das mit dem Kanaldeckel war nur am rande gemeint,haupt anliegen ist ja das MLC Schild.

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redsea
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Beitrag von redsea » 17.08.2013 16:08

Deichgraf63 hat geschrieben:(...) Zu Schächten und zulässigen Brückenlasten: Krückaubrücke Pinneberger Landstrasse hatte drei Schächte, das gelbe runde Schild weist aber nur 18 Tonnen aus.

Hallo Deichgraf,

hast Du von dem gelben, runden "18t"-Schild ein Foto?

Dieses kannst Du dann auch gerne in diesem Thema "MLC-Schilder - Runde gelbe Verkehrszeichen" einstellen, da "MLC-Schilder" mit Gewichtsangabe sehr, sehr selten zu finden sind.

Viele Grüße

Kai


[edit: abgetrennt vom Thema Krückau-Verteidigungslinie: Stecksperre und Trichtersperren • redsea]
Zuletzt geändert von redsea am 17.08.2013 18:34, insgesamt 2-mal geändert.

Deichgraf63
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Beitrag von Deichgraf63 » 17.08.2013 16:32

Von einem gelben runden Schild mit der Beschriftung "18t" hatte ich nicht geschrieben.
Ich nehme aber mal an, ein MLC Schild mit nur einer "18" weist eine Maximalbelastung von 18 Tonnen aus oder irre ich mich?
Falls es Dich interessiert, wie die Brücke von unten aussieht: Stahlträgerkonstruktion, bereits recht betagt, auf Ziegelmauerwerkfundamenten und eigentlich viel zu breit für das Flüsschen. Seltsamerweise gibt es für den zivilen Verkehr keine Gewichtsbeschränkungen.

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Beitrag von redsea » 17.08.2013 16:46

Deichgraf63 hat geschrieben:(...) das gelbe runde Schild weist aber nur 18 Tonnen aus.

Hallo Deichgraf,

die MLC 18 gibt es meines Wissens nach nicht, daher wäre ein Foto hier und insbesondere in dem von mir angesprochenen Thema zu MLC-Schildern wirklich sehr schön und eben eine Besonderheit.

Zahlenangaben auf MLC-Schildern ohne Maßeinheit (was nach STANAG 2021 standard ist) sind keine Gewichtsangaben, sondern geben die Einstufung der Tragfähigkeit eines Bauwerks in die entsprechende MLC ("military loading class") an.

Eine MLC 18 würde für Kettenfahrzeuge eine Gewichtsbeschränkung von ca. 16-17 t und für Radfahrzeuge ca. 19-20 t vorschreiben.

Viele Grüße

Kai

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Beitrag von Deichgraf63 » 17.08.2013 18:03

Du hast recht, ich hatte das mit einem 262 Schild anderswo verwechselt. Die Brücke (und die etwas weiter vom Nebenarm Schleusenau) auf der L 110 hat die Klasse MLC 24 einseitig und beidseitig befahren. Foto irrt sich eben nicht.
Sind diese Schilder eigentlich noch "Vorschrift"? Ich meine, bei den Krückauquerungen auf der L 75 (Umgehungstrasse Barmstedt) sind keine vorhanden. Das müsste ich aber nochmals in Augenschein nehmen, wenn ich dort längskomme.

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Beitrag von Shadow » 17.08.2013 18:18

Die Schilder sind in den alten Bundesländern nicht mehr Vorschrift und können abgebaut werden. Wann das tatsächlich geschieht hängt vom "Brauchtum" der zuständigen Strassenmeisterei ab. In den neuen Bundesländern durften sie aufgrund vertraglicher Regelungen nicht aufgestellt werden. Darüber und über den von Kai angedeuteten Unterschied zwischen MLC und tatsächlichem Gewicht hat Wikipedia einen groben Abriss.

MfG, Thorsten.

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Beitrag von redsea » 17.08.2013 18:28

Hallo Deichgraf,

ich habe die letzten Beiträge mal hierhin verschoben, weil sie hier treffender aufgehoben sind.

Die Kriterien zur Aufstellung der MLC-Schildern ergeben sich aus den Belangen des Militärstraßengrundnetzes und der, wie es im Amtsdeutsch heißt: “Zivile Infrastruktur von militärischem Interesse“.

Wie Du diesem Thema “MLC-Schilder“ entnehmen kannst, werden auch an relevanten Neubauten nach wie vor MLC-Schilder aufgestellt. Lediglich die Ausführung mit Gewichtsangabe, also “xx t“ dürfte wohl Geschichte sein.

Viele Grüße

Kai

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Beitrag von redsea » 17.08.2013 19:42

Deichgraf63 hat geschrieben:(...) Sind diese Schilder eigentlich noch "Vorschrift"? (...)

Hallo zusammen,

die Frage von Deichgraf63 ist ein interessanter Diskussionspunkt. Wie Thorsten bereits schrieb, sei die MLC-Beschilderung nicht mehr vorgeschrieben und vorhandene Beschilderung könne sogar zurück gebaut werden.

Straßen.NRW verweist in Erläuterungsberichten zu Planfeststellungsverfahren z.B. auf Allgemeinen Rundschreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:

Zum „Rückbau der MLC-Brückenbeschilderung im Zuge von Bundesstraßen sowie im nachgeordneten klassifizierten Straßennetz“ gilt das ARS vom 19.12.2003 – Az.: SP25/82.93.50/41 Va 2003 – des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Quelle: Straßen.NRW

Daher stellt sich die Frage, warum bisher auch an Neubauten noch MLC-Schilder aufgestellt worden sind?

Weiß jemand hierzu mehr?

Viele Grüße

Kai

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Beitrag von Shadow » 17.08.2013 20:06

Ich werfe mal eben meine Quelle hinterher: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... b-2010.pdf

Ein Landesministerium hat 2010 beim Bedarfsträger (Bundeswehr/BMVg) in Erfahrung gebracht, das die Schilder nicht mehr gebraucht werden. Man "bittet" die untergeordneten Verwaltungen, die Wartung einzustellen und die Schilder komplett zu entsorgen.

Die Frage lautet jetzt: gibt es eine Aussage nach 2010, die diesen Weg (teilweise) revidiert, so dass doch noch auf einer geregelten Basis neue Schilder aufgestellt werden?

Oder tauchen nach 2010 neue Schilder unter der groben Überschrift auf "das haben wir schon immer so gemacht", sprich: die Überflüssigkeit dieser Schilder hat sich noch nicht in allen Ländern bis in die untersten Verwaltungsbehörden herumgesprochen und/oder, wie Mike eine Seite vorher einwarf, "die Kosten werden noch erstattet, also machen wir weiter".

MfG, Thorsten.

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Beitrag von Medic » 19.08.2013 15:20

Also ich habe letztens auf meiner Urlaubsfahrt von Rimbach nach Bostal 3 MLC-Schilder der neuen Version gesehen die recht neu aussahen.

Fragt mich bitte nicht wo auf der Strecke!


Aber soweit ich jetzt aus meinen Quellen gehört habe sollen die Schilder beibehalten werden.
Angeblich weil man sich neu besonnen hat.

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