Gesetze zur Landbeschaffung

Militärische Objekte und Anlagen des 2. Weltkriegs (und 1933-1945)
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Leif
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Gesetze zur Landbeschaffung

Beitrag von Leif » 23.04.2005 22:39

Hallo.
Hier einmal Grundlagen für die Landnahme für militärische Bauten.

Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht vom 29.März 1935 (RGBl. S. 467)

Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.März 1935 (RGBl. S. 468)

Viele Grüße,
Leif
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EricZ
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RGBl.1935, S. 467, § 11 u. "Der Reichsforstmeister"

Beitrag von EricZ » 24.04.2005 09:23

Danke Leif :thumbup:

Sicherlich nicht nur für Juristen mal interessant, auf welcher Rechtsgrundlage damals Land beschafft werden konnte (welches ja in nicht gerade wenigen Fällen bis heute noch in irgendeiner Form durch den Fiskus genutzt wird...)
Auch interessant, daß ab Frühjahr 1935 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wehrmacht verbessert wurden, um schneller realisieren zu können, was bereits in der Planung war.

ad § 11: Dieses Gesetz ist ganz sicherlich nicht am 1. März 1938 wieder außer Kraft getreten...

Viele Grüße, Eric


PS: Mir war bis vorhin nicht bekannt, daß Göring neben seinem bekannten Amt als Reichsminister der Luftfahrt auch noch "Der Reichsforstmeister" war.
And I'm hovering like a fly, waiting for the windshield on the freeway...

willem
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Beitrag von willem » 24.04.2005 16:22

Hermann G. war auch der Reichsjägermeister.(Das hat aber nichts mit Alkohol zu tun).Ministerpräsident des Preußischen Landtags.General der Luftwaffe.Reichstagspräsident.Stellvertreter und offizieller Nachfolger des "Führers".Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches.Luftfahrtminister.Zeitweise Innenminister.Ehren-Standartenführer der SA-Standarte "Feldherrenhalle".Beauftragter für den "4-Jahres-Plan".Namensgeber für die "Reichswerke Hermann Göring".

Daran kann man sehen,das Ämterhäufung keine Erfindung unserer Tage ist.

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Gravedigger
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Beitrag von Gravedigger » 24.04.2005 16:35

Da fragt man sich nur, wie man das alles auf einer Visitenkarte unterbringen soll ;)

CU Markus
Zivilisation bedeutet, sich gegenseitig zu helfen von Mensch zu Mensch, von Nation zu Nation. (Henry Dunant)

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