Flakbatterie Esslingen / Neckar, Flughafen Stuttgart

Luftverteidigung durch Flak und andere Fliegerabwehr, Scheinwerferstellungen, Scheinanlagen und ähnliche Objekte
Baum
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Beitrag von Baum » 15.01.2007 21:01

hallo,

es ist gut möglich, dass diese Überdeckung als Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung an anderer Stelle - ob nun Stuttgart21, Neue Messe oder sonst etwas - dient.
In der Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden - Württemberg "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" (2005) heißt es unter Beispielen zur Kompensation z.B.:

Überdecken von baulichen Anlagen im Boden
Hier kommen insbesondere ehemalige militärische Anlagen (Bunker, Munitionsdepots und dgl.) in Betracht, deren vollständige Beseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.

Der Vorhabensträger schlägt hier zwei Fliegen mit einer Klappe. er muß den Aushub nicht deponieren und gleicht gleichzeitig und relativ kostengünstig den Eingriff in den Boden naturschutzrechtlich (zumindest teilweise) aus.

Baum

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