Orgastruktur der BVS-Dienststellen

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
frankie536

Orgastruktur der BVS-Dienststellen

Beitrag von frankie536 » 07.04.2004 23:30

Im kalten Krieg gab es in jeder Stadt doch BVS-Dienstsstellen. Irgendwann kam auch jemand in die Schule, Ende 70er, Anfang 80er Jahre und referierte eine Stunde über Atomwaffen und Selbstschutz.
Mich würde interessieren: Wie stark war der BVS in Spitzenzeiten, wie sah die Gliederung aus? Welche Aufgaben hatten die unteren Dienststellen? Und: Was hatten die Mitarbeiter für ein Profil? Ex-Soldaten oder freie Mitarbeiter Und wo sind die alle gelandet?

Grüsse aus dem Süden

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Maeks
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BVS-Dienststellen

Beitrag von Maeks » 08.04.2004 00:23

Frage wer war die BVS ???

Die hätte es angeblich auch bei uns in Rosenheim gegeben.
Wer war dieser Verein, und was hatten die zu tun

Gruß Maeks

Gast

Re: BVS-Dienststellen

Beitrag von Gast » 08.04.2004 03:43

Maeks hat geschrieben:Frage wer war die BVS ???

Die hätte es angeblich auch bei uns in Rosenheim gegeben.
Wer war dieser Verein, und was hatten die zu tun

Gruß Maeks
Aufgrund der Spannungen und Kriegsgefahren, die sich schon kurz nach dem 2. Weltkrieg zeigten (insbesondere Berlin-Blockade 1948 und Korea-Krieg 1950), wurde erkennbar, daß es notwendig sei, Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung und zur Beseitigung evtl. auftretender Schäden zu treffen.

Es entwickelte sich bereits 1951 eine „Luftschutz-Arbeitsgemeinschaft", die sich dann in „Bundesluftschutzverband" (den späteren Bundesverband für den Selbstschutz) umbenannte. Das Bundeskabinett übertrug dem Bundesminister des Innern die Federführung für den Aufbau des Luftschutzes.

Nach zwei Grundgesetzänderungen (zuletzt 1956) erhielt der Bund die Befugnis, die Bundeswehr aufzubauen und den Schutz der Zivilbevölkerung gesetzlich zu regeln. Diese Regelung erfolgte 1957 im „Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung". Zugleich wurde durch Erlaß des Bundesministers des Innern die „Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz" in Bad Godesberg errichtet. In ihr wurden die „Bundesanstalt für zivilen Luftschutz", die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der im Aufbau befindliche Warndienst zusammengefaßt.

Danach wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Das „Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz" trat am 5. Dezember 1958 in Kraft. Seit 1974 heißt das Amt „Bundesamt für Zivilschutz".

Aufgaben bei der Errichtung:
Gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes war die Wahrnehmung von Aufgaben des Bundes, die ihm durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragen wurden. Dazu gehörten neben Verwaltungsaufgaben im üblichen Sinn auch planerische Tätigkeiten auf Gebieten des Vollzuges, wie z. B. Ausbildung und Einsatz in Zivil- und Katastrophenschutz, Wissenschaft und Technik.

Als Teilbereiche des Zivilschutzes wurden insbesondere festgelegt:

Selbstschutz
Warndienst
Schutzbau
erweiterter Katastrophenschutz Aufenthaltsregelung
Gesundheitswesen
Schutz von Kulturgut

Die einzelnen Teilbereiche wurden in den Folgejahren auf- und ausgebaut. Für den Selbstschutz wurde eine eigenständige Organisation errichtet, die die Gemeinden unterstützen sollte. Dies war der Bundesverband für den Selbstschutz (BVS). Die Gemeinden führten mit seiner Hilfe Veranstaltungen zur Information und zur Ausbildung der Bevölkerung durch. Im übrigen wurden in den 60iger Jahren zehn Warnämter aufgebaut, die dem Bundesamt unterstanden. Es wurden über 70.000 Sirenen beschafft. Ein Warndienst-Meßnetz wurde flächendekkend eingerichtet. Es konnte nukleare Verstrahlung messen.

Auch wurden Sanitätsmittellager angelegt und Hilfskrankenhäuser errichtet. Ausbildungsveranstaltungen in Erster Hilfe wurden für die Bevölkerung auf Kosten des Bundes durchgeführt und Sanitätspersonal (Schwesternhelferinnen) wurde auf seine Kosten herangebildet.

Zum Schutz von Kulturgut wurden - auf der Grundlage einer Internationalen Konvention - kulturell bedeutende Bauwerke und Denkmale gekennzeichnet, wertvolle Schriften, Pläne und Akten auf Mikrofilme aufgenommen und gesichert und auch hier wurde Personal geschult.

Im Bereich „Schutzbau" wurde 1965 ein Gesetz verabschiedet, das auch eine Schutzbaupflicht für alle Bauherren vorsah. Diese Pflicht wurde jedoch sofort wieder suspendiert. Stattdessen wurden Schutzräume, die freiwillig errichtet wurden, durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert.

Im sogenannten „erweiterten Katastrophenschutz" wurde der Katastrophenschutz der Länder durch Maßnahmen des Bundes verstärkt und ergänzt: Der Bund kaufte tausende von Fahrzeugen und Austattungen verschiedener Art für Feuerwehren und andere Katastrophenschutz-Organisationen der Länder, stellte Helfer vom Wehrdienst frei, ließ sie ausbilden und mit persönlicher Ausstattung versehen, ließ Organisationsmodelle entwickeln, baute das ihm gehörende Technische Hilfswerk (THW) zu einer modernen technischen Groß-Organisation aus, usw. Daneben wurde eine Anzahl von Hubschraubern beschafft, die als Führungsmittel im Katastrophenschutz eingesetzt werden sollten. Um diese Investition auch im Frieden zu nutzen, werden die Hubschrauber seither bundesweit alltäglich im Rettungsdienst eingesetzt. Diese „Doppel-Nutzung" gilt für alle Bereiche des Zivilschutzes.

Gruß
Werner

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Beitrag von MikeG » 08.04.2004 12:51

Sehr gute Darstellung, Werner, danke! :thumbup:

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Beitrag von Maeks » 08.04.2004 19:01

Hat man diesen Verband aufgelöst, wenn ja warum?

Gruß Maeks

Gast

Re: BVS-Organisation

Beitrag von Gast » 09.04.2004 01:11

Maeks hat geschrieben:Hat man diesen Verband aufgelöst, wenn ja warum?

Gruß Maeks
Im Zivilschutzgesetz von 1997 sind die Teilbereiche des Zivilschutzes in gleicher Weise wie zur Zeit seines Beginnes definiert. Ihr Gewicht und ihre Inhalte wurden jedoch aufgrund der eingetretenen politischen Entspannung in Europa stark verändert, die Strukturen gestrafft, die Kosten drastisch gesenkt. Wegen der Straffung der Strukturen und des Wegfalls von Spezial-Organisationen sind dem Bundesamt jedoch auch neue Aufgaben gesetzlich zugewiesen worden.

Die eingetretenen Veränderungen im einzelnen:

Die Gemeinden sind weiter für Aufbau-, Förderung und Leitung des Selbstschutzes zuständig. Der Bundesverband für den Selbstschutz wurde jedoch aufgelöst. Gemeinden können sich statt dessen auf die Organisationen des Katastrophenschutzes stützen. Auch der Bund ist weiter bereit zu helfen.

Fast vollständig aufgelöst wurde auch der bundeseigene Warndienst. Das Bundesamt erfaßt zwar weiter evtl. kriegsbedingte Gefahren, die Warnung selbst aber erfolgt jetzt durch Behörden der Länder. Das nukleare Meßnetz wurde dem Bundesamt für Strahlenschutz übergeben. Im übrigen hilft das Bundesamt planerisch und konzeptionell.

Neue Schutzräume werden seit einigen Jahren nicht mehr gefördert, die vorhandenen werden jedoch erhalten.

Im Gesundheitswesen fördert der Bund weiter die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und die Ausbildung von Pflege-Hilfskräften. Sanitätsmittellager und Hilfskrankenhäuser werden aber nicht mehr vorgehalten.

Die Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut werden fortgesetzt.
Die Aufenthaltsregelung spielt zur Zeit keine Rolle.

Von großer Bedeutung sind jedoch weiterhin die Aufwendungen des Bundes zur Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder. Er finanziert weiterhin rund 9.500 Spezialfahrzeuge, beschafft Fachausstattung, stellt Helfer vom Wehrdienst frei und läßt sie persönlich ausstatten und ausbilden. Der Bund selbst bildet weiter Führungskräfte des Katastrophenschutzes an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler aus, die Teil des Bundesamtes ist.

Gruß
Werner

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BVS-Organisation

Beitrag von Maeks » 09.04.2004 01:19

@ostheide

vielen Dank für deinen Bericht und Aufklärung :thumbup:


Gruß Maeks

Gast

Beitrag von Gast » 09.04.2004 04:06

Gern geschehen.
Füt weiterführende Informationen empfehle ich, folgende Website einmal zu besuchen:

http://www.zivilschutz-online.de/

Sicherlich werden kompetente Mitarbeiter der Zentralstelle für Zivilschutz noch offene Fragen gerne beantworten. Ebenso können dort, entsprechendes Interesse vorausgesetzt, div. informative Schriften kostenlos bestellt werden.

Gruß
Werner

Dennis

Re: Orgastruktur der BVS-Dienststellen

Beitrag von Dennis » 09.04.2004 21:05

frankie536 hat geschrieben: Mich würde interessieren: Wie stark war der BVS in Spitzenzeiten, wie sah die Gliederung aus? Welche Aufgaben hatten die unteren Dienststellen? Und: Was hatten die Mitarbeiter für ein Profil? Ex-Soldaten oder freie Mitarbeiter Und wo sind die alle gelandet?
Das würde mich in der Tat auch interessieren, ich kann micht nur noch dran erinnern das die mit den orangen BVS VW-Bussen auf allen möglichen veranstaltungen (Tag der offenen Tür von der Feuerwehr etc.) vertreten waren, ich erinnere mich da noch an eine Schautafel an der man Sirenensignale "erraten" konnte und an vorführungen wie man einen brennenden Menschen mit ner decke löschen soll und an div. Infobroschüren...

Aber was waren das für "Mitarbeiter" ? Freiwillige ? Was haben die sonst noch alles ausgestellt / was für Infomaterial war vorhanden (Ist wie gesagt lange her...) ? Hatten die VW-Busse eine feste ausrüstung ?

Wär schön wenn jemand mal detailiert berichten könnte :-)

Gast

Beitrag von Gast » 09.04.2004 21:32

moin

ich kann mich noch erinnern das an einen schutzraum außen läden vitrinen mieten konnten und das in einer natürlich der bvs was drinn hatte.

es waren glaube ich werkzeuge und helme ausgestellt und die z56 maske. :mrgreen:

mfg andreas

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