Militär in Lindau am Bodensee

Militärische Objekte und Anlagen ab 1945
HW (†)
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Beitrag von HW (†) » 20.01.2004 12:37

Hier der ehem. Standortsübungsplatz Oberrengersweiler auf Karte.

Der nette Onkel vom Bayerischen Landesvermessungsamt hat gesagt, wenn ich schreibe, dass das aus der Topographischen Karte 1:50 000 Lindau-Oberstaufen, Ausgabe 1995, vom Bayerischen Landesvermessungsamt ist, brauche ich nichts bezahlen und der Webmaster von geschichtsspuren.de muss dann auch nicht ins Gefängnis wegen Verletzung der Urheberrechte.
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HW (†)
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Beitrag von HW (†) » 26.01.2004 18:09

Hier habe ich jetzt noch eine "Schräg-Luftaufnahme" mit Standort der ehem. Luitpold-Kaserne:

http://www.ih-lindau.de/standort.html

Und hier die ehem. Luitpold-Kaserne im neuen Outfit.

http://195.27.218.85/archiv/2002_6/26.pdf

MartinM

Beitrag von MartinM » 27.01.2004 17:16

HW,
auf dem "Schrägbild" ist auch die ehemalige Max-Kaserne zu erkennen. Dabei handelt es sich um den großen Gebäudekörper, der am rechten unteren Bildrand, direkt links von der Grünfläche zu erkennen ist. 8)

Luftdragoner
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Beitrag von Luftdragoner » 02.02.2010 17:57

Kleiner Nachtrag zu diesem schon etwas in die Jahre gekommenen Thema:

In der Standortbroschüre Lenggries aus dem Jahr 1988 finden sich folgende Angaben zum FlaRakBtl 33:

Das Btl verfügte 1965 über eine erste Stellung in Wohmbrechts. 1966, und nun wörtliches Zitat, "erfolgte der Ausbau des Standortübungsplatzes Oberrengersweiler zur Ausbildungsstellung. Auf dem Flugplatz Friedrichshafen-Löwenthal wurde eine 3. Stellung eingerichtet". 1971 seien jedoch alle Batterien in provisorische Übungsstellungen auf den Flugplatz Löwenthal verlegt worden. Im Oktober 1973 verlegte das Bataillon dann nach Lenggries.

Sofern die Angaben aus der Standortbroschüre richtig sind, wurde Oberrengersweiler also bereits ab 1971 nicht mehr als FlaRak-Stellung genutzt.

Dass der Standortübungsplatz bis in die 90iger Jahre bestanden haben soll, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wer hätte ihn nutzen sollen? Es gab zumindest seit den 80iger Jahren weit und breit keinen Standort mit entsprechendem Bedarf. Allenfalls das SanAusbZ 850 in Allmannsweiler.

Björn
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Beitrag von Björn » 03.02.2010 08:51

@Luftdragoner:

Doch, den StoÜbPl Oberrengersweiler hat es mindestens bis 1991 noch gegeben. Das habe ich mit meinen eigenen Augen gesehen :-) . Außerdem war er zu dieser Zeit auch noch auf topographischen Karten eingezeichnet. Und wie ich weiter oben bereits geschrieben habe, gibt es Hinweise auf eine Nutzung als abgesetzten Ausbildungsplatz durch die Fernspähschule, die damals noch im gar nicht soooo weit entfernten Weingarten stationiert war.

Es gibt etliche Beispiele dafür, daß StoÜbPl noch lange bestanden, auch wenn sie im Grunde schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten nicht mehr genutzt wurden, weil Einheiten verlegt oder aufgelöst wurden. Übungsplätze wurden in der Regel vor 1990 nicht ohne weiteres aufgegeben. So gab es beispielsweise bei Bad Wörishofen bis 2001 einen kleinen Übungsplatz, auch wenn hier seit 1945 kein Soldat mehr stationiert war.
Auch heute noch gibt es Beispiele für weitgehend ungenutzte, aber offiziell nicht aufgelöste Übungsplätze.


Wie werden eigentlich Standortübungsplätze und Übungsgelände definiert bzw. voneinander abgegrenzt. Beide sind durch entsprechende und jedem bekannte Schilder gekennzeichnet, die das Betreten grundsätzlich verbieten (Militärischer Sicherheitsbereich) oder nur außerhalb der Übungszeiten gestatten (Militärischer Bereich). Was war der Unterschied in der Bw-Logik bzw. -Definition?

Schönen Gruß
Björn

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Beitrag von Björn » 03.02.2010 09:27

Wo wir doch gerade in Lindau bzw. am Bodensee sind, noch ein Beispiel:

Der doch relativ große Standortübungsplatz von Konstanz wurde ebenfalls von der Bundeswehr genutzt, obwohl die in Konstanz stationierten (Geräte-) Einheiten überhaupt keinen StoÜbPl gebraucht hätten (LwKrKwStff und ResLazGrp). Auch er wurde hauptsächlich von der Fernspähschule, daneben aber auch von französischen Einheiten, genutzt. Außerdem gab es bei Konstanz sogar noch eine Standortschießanlage. Meines Wissens wurden die Liegenschaften erst 1996 aufgegeben.

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Beitrag von Luftdragoner » 03.02.2010 21:27

Björn hat geschrieben:Wie werden eigentlich Standortübungsplätze und Übungsgelände definiert bzw. voneinander abgegrenzt.
Hallo Björn,

ich kenne die Definition der Bundeswehr nicht, aber der Unterschied scheint darin bestanden zu haben, dass StoÜbPl in ständiger Nutzung durch am Ort oder in unmittelbarer Nähe stationierte Truppenteile standen, Übungsgelände jedoch nur zeitweise. Außerdem beanspruchten StOÜbPl in der Regel deutlich mehr Fläche und wiesen eine umfangreichere Infrastruktur für den Übungsbetrieb aus (u.a. ÜbSchiessAnlFlgAbwaTr).

Da ich den Standort Oberrengersweiler nur aus den Schilderungen hier kenne, kann ich nicht beurteilen, ob man ihn als StOÜbPl oder als Übungsgelände kategorisieren müsste. Wenn man davon ausgeht, dass ein StOÜbPl das Vorhandensein eines Truppenteils verlangte, der ihn ständig nutzte, dann war es wohl eher ein Übungsgelände.

Im Bereich des VKK 543 finden sich diesbezüglich übrigens folgende Einrichtungen (Stand 1989):
StOÜbPl Weingarten-Nessenreben
StOÜbPl Pfullendorf
StOübPl Sigmaringen
StOÜbPl Stetten a.k.M.
Übungsgelände (oder lt. Freigabeliste auch "Ausbildungsgelände") Mottschieß

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Beitrag von Björn » 04.02.2010 07:52

@Luftdragoner

da wir die Definition nicht eindeutig klären können und in Lindau seit 1973 tatsächlich keine aktiven Truppen mehr stationiert waren, handelte es sich bei Oberrengersweiler seither vermutlich nicht mehr um einen StoÜbPl sondern lediglich noch um ein Übungsgelände. Das macht jetzt aber nicht mehr viel Unterschied, denn auch diese waren durch die allseits bekannten weißen Schilder als Militärischer (Sicherheits-) Bereich gekennzeichnet.

Werden im Mammutwerk OOB eigentlich auch die zahlreichen Übungsgelände mit aufgeführt?


P.S.:
beim Übungsgelände Mottschieß handelte es sich nicht um ein Übungsgelände im obigen Sinn, sondern um das Gelände der ehemaligen StoMunNdlg und des SW-Lagers von Pfullendorf, die nach ihrer Auflösung als Übungs-/ Ausbildungsanlage zunächst noch weitergenutzt wurden, mittlerweile aber ebenfalls aufgegeben sind. Auch das gibt es öfters, eignen sich derartige Liegenschaften doch gut für die Feldlager- und Checkpointausbildung.

Schönen Gruß
Björn

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Truppenübungen, Unterschied StOÜbPl und TrpÜbPl

Beitrag von -zAc- (†) » 04.02.2010 11:30

Hallo zusammen,

Die Benennung eines "Übungsgeländes", ob Standortübungsplatz (StOÜbPl) oder Truppenübungsplatz (TrpÜbPl), hat strukturelle und wirtschaftliche Hintergründe.

Strukturell ist ein StOÜbPl einer oder mehrerer militärischen Liegenschaft/en eines definierten StO zu diesem Geände angegliedert und wird vom StO-Ältesten bewirtschaftet und beaufsichtigt. Er wird bei Durchführung seiner Aufgaben von weiteren Soldaten (z.B. Kasernenoffizier, StO-Feldwebel) dieses StO unterstützt. Dort übende Truppenteile erhalten kein Übungsgeld und keine Zusatzverpflegung. Wirtschaftlich wird der Dienstbetrieb auf dem StoÜbPl wie Dienst in der jeweiligen Liegenschaft (Kaserne) am StO bewertet .

Ein TrpÜbPl hat eine eigene Struktur in Form einer TrpÜbPl-Kommandantur. Gründe dafür sind in der Regel die Vielzahl zu erledigender Aufgaben und der damit einhergehende Personalaufwand. Übende Truppen haben Anspruch auf Übungsgeld und Zusatzverpflegung.

Siehe auch Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Truppenübungsplatz

http://de.wikipedia.org/wiki/Standortkommandant

Die Erklärung des Begriffs Standortübungsplatz in Wiki ist nicht u empfehlen.

Gruß
-zAc-
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter. (Žarko Petan)

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Beitrag von Björn » 04.02.2010 12:11

@zAc:

Das ist soweit bekannt und -ich glaube- auch unbestritten.

Luftdragoner und mir geht es aber um (meist kleinere) Übungsplätze, die sich oft weitab jeglicher anderer militärischer Liegenschaft befinden, wie eben im Fall Lindau oder wie ich geschrieben habe bei Konstanz und bei Bad Wörishofen. In allen drei Fällen gab es weit und breit keine Dienststelle oder Einheit, die diese Übungsplätze benötigt hätten und dennoch gab es sie! Derartige Übungsplätze, die keinem Standort als StoÜbPl zugerechnet werden können, gab es doch einige in Deutschland.

Demnach gab es eigentlich eine Dreiteilung: Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz und eben Übungsgelände.
Oder liege ich jetzt falsch?

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