| Der Ausweichsitz der Niedersächsischen Landesregierung Die Versuche, geeignete Ausweichsitze zu finden, gestalten sich mitunter schwierig - wie das Beispiel der Landesregierung Niedersachsen zeigt. Auch wenn heute relevante Aktenbestände des Hauptstaatsarchivs (die als Reaktion auf eine Nutzungsanfrage nach Überprüfung des Landesinnenministeriums pauschal gesperrt wurden) nicht eingesehen werden können und Rechercheanfragen beim Innenministerium unbeantwortet bleiben, so haben die damaligen Ausweichsitzplaner dennoch Spuren hinterlassen: in Archiven der Bundesbehörden, in Notizen, Pressemeldungen, ja so gar in den Aufklärungsakten der Staatssicherheit der DDR.
Aufschluss über den ehemaligen Ausweichsitz Niedersachsens für einen Verteidigungsfall gibt erstmals dieser Vorabauszug aus Christoph Lubbes Recherchen: Mehr ... | Haidemühl - ein verlassener Ort am Tagebau Umsiedelung ? das Wort klingt nach Zwang, nach Entwurzelung. Die Gründe für die Auslöschung eines ganzen Dorfes können vielfältig sein. In der DDR wurden Anfang der 1950er und nochmals Anfang der 1960er Jahre zahlreiche grenznahe Ortschaften im Rahmen gezielter Aktionen abgesiedelt und abgerissen. Mindestens genauso häufig und bis heute in West- und Ostdeutschland Realität sind Umsiedlungen aber zur Gewinnung von Flächen für wirtschaftliche Zwecke wie etwa den Braunkohle-Tagebau. So musste Anfang 2006 auch das Örtchen Haidemühl bei Spremberg weichen. Mehr ... | Die Marinebatterien des Westwalls am Oberrhein Südlich von Karlsruhe, etwa 12 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt, stehen im sogenannten Hardtwald gesprengte Bunkerruinen, von denen besonders zwei Anlagen aufgrund ihrer enormen Größe die Aufmerksamkeit vorbeigehender Passanten auf sich ziehen. Von vielen zwar wahrgenommen, aber dennoch nicht weiter beachtet, stehen diese Bauwerke bereits seit über 60 Jahren als Teil der Deutschen Westbefestigungen, welche ebenfalls unter dem Namen Westwall bekannt ist, nahe der französischen Grenze nur wenige Kilometer vom Rheinufer entfernt. Während des passierens der Anlagen vermuten nur die allerwenigsten der örtlichen Spaziergänger, um welche besondere Art von Bunkeranlagen es sich dabei handelt und welche besondere Rolle genau diese Bauwerke einstmals zu Beginn des Zweiten Weltkrieges spielten. Mehr ... |
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klaushh

Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 2075 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.03.2012 23:19 Titel: behelfsmäßiger Luftschutz Ort/Region: Hamburg |
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Moin, moin!
Nachstehend zwei Fotos von 1960 von eisernen Fensterläden im Erdgeschoß eines Wohnhauses.
In den 60-er Jahren befaßten sich amtliche Stellen mit den Fensterläden, als vom Grundeigentümer gefragt wurde,ob sie entfernt werden dürfen. Die Antwort lautete damals: sie dürfen entfernt werden, denn sie unterliegen nicht den Schutzbestimmungen des ZBG1.
Tatsächlich wurden sie erst in den 80-er Jahren beseitigt, als die Gebäude modernisiert wurden.
Nebenbeibemerkz: man beachte die reichlichen Verzierungen an der Hauswand, die übrigens bei der Modernisierung erhalten blieben.
Gruß
klaushh _________________ Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!
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FishBowl

Anmeldungsdatum: 22.02.2005 Beiträge: 470 Wohnort: Hamburg Schanzenviertel
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Verfasst am: 22.03.2012 01:26 Titel: Re: behelfsmäßiger Luftschutz Ort/Region: Hamburg |
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Moin,
hat man da keine Kellerräume, oder fürchtete man sich sehr vor Einbrechern?
Irgendwann nach Kriegsende wäre es doch bestimmt kein Problem gewesen, mit zwei kräftigen Männern die Platten einfach abzuhängen und einzulagern, bis eines Tages über den endgültigen Verbleib entscheiden würde.
Rost, der irgendwann die Fassade herunter rinnt, kann dort schaden.
Und Streichen kostet auch Zeit und Geld.
Oder wäre allein schon das Aushängen nach dem Kriegsende für den Hausbesitzer rechtlich problematisch gewesen?
Normale Wohnungen dürften doch eigentlich nicht (mehr) als Schutzräume gegolten haben, auch nicht im Kalten Krieg. Gegen Nuklearwaffen wie gegen Sowjetpanzer wäre das ohnehin hanebüchen gewesen...
Nachdenkliche Grüße
Jürgen
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kuhlmac

Anmeldungsdatum: 18.06.2005 Beiträge: 2048 Wohnort: Hamm (Westf.)
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Verfasst am: 22.03.2012 09:14 Titel: Re: behelfsmäßiger Luftschutz Ort/Region: Hamburg |
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| FishBowl hat folgendes geschrieben: |
hat man da keine Kellerräume, oder fürchtete man sich sehr vor Einbrechern?
Irgendwann nach Kriegsende wäre es doch bestimmt kein Problem gewesen, mit zwei kräftigen Männern die Platten einfach abzuhängen und einzulagern, bis eines Tages über den endgültigen Verbleib entscheiden würde.
Rost, der irgendwann die Fassade herunter rinnt, kann dort schaden.
Und Streichen kostet auch Zeit und Geld.
Oder wäre allein schon das Aushängen nach dem Kriegsende für den Hausbesitzer rechtlich problematisch gewesen?
Normale Wohnungen dürften doch eigentlich nicht (mehr) als Schutzräume gegolten haben, auch nicht im Kalten Krieg. Gegen Nuklearwaffen wie gegen Sowjetpanzer wäre das ohnehin hanebüchen gewesen...
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Moin, Jürgen,
ob diese (gestrichenen/lackierten?) Läden wirklich rosten, wenn sie denn pfleglich behandelt werden, weiss ich nicht, aber das es Rostlaufspuren gibt, wäre im Erdgeschoss sicher viel weniger relevant, als im 3. Stock..
Sollten die Läden auch geschlossen werden, jeden Abend, wäre das sicher auch ein subjektiver Sicherheitsgedanke, der da mitspielt. Und in den 50ern ff. hat man ja auch noch an konventionelle Angriffe gedacht, die Splitterwirkung haben können... auch dafür sicher für viele, gerade ältere, subjektiv "schützend" .. ein bitteres . Und Bequemlichkeit ist sicher auch dabei... Ob es rechtlich problematisch ist, weiss ich nicht. Wurde sowas bezuschusst, so dass es nachweisbar sein müsste?
Grüße
Christian _________________ "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben!
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FishBowl

Anmeldungsdatum: 22.02.2005 Beiträge: 470 Wohnort: Hamburg Schanzenviertel
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Verfasst am: 23.03.2012 01:24 Titel: |
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Jedenfalls sehen die Teile auf dem zweiten Bild total vergammelt aus, und ganz links fehlt eines.
Da beginnt mein logisches Empfinden leicht zu schwanken...
Grüße
Jürgen
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klaushh

Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 2075 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 04.05.2012 23:10 Titel: Splitterschutz / behelfsmäßiger Luftschutz Ort/Region: Hamburg |
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Moin, moin!
In einer alten Bunkerakte fand ich den Hinweis auf einen behelfsmäßigen Luftschutz. Da das Blatt wenig kontrastreich, aber sehr beschädigt ist, kein Scann sondern eine Abschrift:
"Der Polizeipräsident in Hamburg Hamburg, den 26.September 1941
......
Betrifft: Splitterschutz A...strasse
In den Erdgeschosswohnungen der Häuser A...str. Nr.xx,xx,xx,xx,xx,xx und xx sind splittersichere Räume durch Vermauern von Fenstern geschaffen worden, die Selbstschutzzwecken der Mieter der betreffenden Grundstücke dienen.
Den Grundstücksverwaltern ist zugesichert worden, dass der Splitterschutz nach Aufhebung der Inanspruchnahme sofort entfernt und die Wohnungen ihrem früheren Zustand entsprechend wieder hergestellt werden. Der durch Wertmindereng der Erdgeschosswohnungen entstehende Mietausfall wird laufend den Grundeigentümern vergütet.
Auf dem Grundstück gegenüber A...str.xx ist der Bau eines Bunkers xx vorgesehen, in den die Bewohner der oben bezeichneten Häuser eingewiesen werden sollen.
Nach Fertigstellung des Bunkers bitte ich die Entfernung des Splitterschutzes in den obigen Häusern veranlassen zu wollen und die Wohnungen ihrem früheren Zustand entsprechend wieder herrichten zu lassen, damit dann die Inanspruchnahme aufgehoben und die Zahlung der Vergütung eingestellt werden kann.
Von der Aufhebung bitte ich mir umgehend Kenntnis zu geben.
I.A.
Unterschrift
Polizei Oberinspektor"
Bei dem erwähnten "Bunker" handelt es sich um einen 5-Röhrenschutzraum.
Auf Grund verschiedener Umstände wurde der "Bunker" erst 1943 betonfertig.
Lt. Vermerk vom 26.5.43 in der Akte erinnerte das AKE den Polizeipräsidenten daran, dass mit Inbenutzungnahme die Fenster wieder freizulegen seien.
Leider steht über den Fortgang der Angelegenheit nichts mehr in der Akte, allerdings wurden die Häuser bei den Juli/August-Angriffen 1943 zerstört.
Bemerkenswert noch, dass hier geschrieben wird, dass die Bewohnen bestimmter Häuser in einen bestimmten Schutzraum "eingewiesen" werden sollen. Solche Regelungen finden sich immer wieder, sind aber keineswegs die Regel.
Bei Hochbunkern ging diese Regelung teilweise so weit, dass die Anwohner "Platzkarten" bekamen mit Angabe von Geschoss- und Raumnummer.
Gruß
klaushh _________________ Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!
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