Feldpost

Militärische Objekte und Anlagen ab 1945
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EricZ
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Beitrag von EricZ » 03.03.2004 08:52

Moin,

KAB Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, wohl kaum

KAB Kärntner Abwehrkämpferbund oh jeh!

Ist es vielleicht dies hier?
Das Auskunftswesen bei Katastrophen und Konflikten

Morgen schon kann eine große Katastrophe im In- oder Ausland viele Menschen ins Unglück stürzen. Wer gibt dann Auskunft über sie? Wer führt die getrennten Familien wieder zusammen? Wer hilft mit, die Kleinkinder zu identifizieren, und forscht nach Vermissten? Die Antwort: der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Auf der Grundlage seiner Nachkriegserfahrungen organisiert er vorbeugend das Auskunftswesen bei Katastrophen und Konflikten. Zu diesem Zweck wird bei jedem DRK-Kreisverband ein Kreisauskunftsbüro (KAB) eingerichtet mit ca. 12 - 15 Freiwilligen. Bisher wurden in der Bundesrepublik über 18.000 Personen zu KAB-Helfern ausgebildet...
Eric
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berndbiege

Beitrag von berndbiege » 03.03.2004 19:08

Genau das meinte ich, EricZ ...!

@ klaushh

"Hemmungslos illegal" bezieht sich darauf, dass hiermit normale "Dienstpost" des DRK verschickt wurde, was ich nicht gerade als "Kriegsgefangenenpost" bezeichnen würde ... ich kann nun nicht genau die postalische Bestimmungen zitieren, aber ohne Kriegsgefangene glaube ich kann es auch keine Post für dieselbigen geben ...

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klaushh (†)
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Kriegsgefangenenpost

Beitrag von klaushh (†) » 04.03.2004 09:06

Moin, moin!

Das DRK startete vor einigen Jahren eine besondere Aktion, nachdem die Russen endlich (mehr als 50 Jahre nach Kriegsende) Unterlagen über Verstorbene in Kriegsgefangenenlägern freigegeben hatte. Man konnte damals sich an das DRK wenden und nachfragen, ob über bestimmbare ehemalige Kriegsgefangene etwas in diesen Unterlagen zu finden ist.
Es handelte sich dabei also eindeutig um Angelegenheiten der Kriegsgefangenen.
Ich halte es auch nicht für "hemmungslos illegal", wenn das DRK damals die Nachfragemöglichkeit erleichtert hat. Sonst habe ich selbst auch noch nie gehört, dass das DRK die Möglichkeit der Kriegsgefangenenpost genutzt hat.

Ein anderer Punkt bei der ganzen Aktion ist die Frage, warum die Russen die Unterlagen über Jahrzehnte als "Gekados" behandelt haben. Nicht einmal Pankow haben sie die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Offenbar hatten die Russen etwas zu verbergen.

Gruß
klaushh

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klaushh (†)
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Beitrag von klaushh (†) » 04.03.2004 17:23

Moin, moin!

@Timo
Das Verhalten Deutschland gegenüber den Kriegsgefangenen war während des Krieges.
Hier ist wirklich nur der zeitliche Aspekt gemeint.
Das Verhalten der Russen gegenüber den Kriegsgefangenen bzw. hier gegenüber den Gräberunterlagen bezieht sich aus die Jahrzente nach Kriegsende (auch hier beziehe ich mich nur auf den zeitlichen Aspekt).

Gruß
klaushh

JW

Beitrag von JW » 04.03.2004 18:31

Das Kriegsgefangenenwesen war bei der Bundeswehr - wie so vieles andere (z.B. Wehrstrafgerichtsbarkeit im V-Fall) - nie sauber geregelt und wurde eher verdrängt. Geklärt war eigentlich nur die Behandlung der Kriegsgefangenen bei der Gefangennahme und die eventuelle Befragung durch die Frontnachrichtentruppe. Wie es dann rückwärts der Kampftruppe weitergehen sollte, das war alles recht schwammig.

In den Heeresstrukturen 1 und 2 hatte man nach amerikanischen Muster vage Planungen für die Aufstellung von Feldjägereinheiten zur Kriegsgefangenenbewachung, diese sollten dann mit entsprechenden Versorgungsteilen ausgestattet auch die Kriegsgefangenenlager in der rückwärtigen Kampfzone betreiben. Vorbild war dafür die MP POW-Brigade der US-Army auf Armee-Ebene.
Konkrete Ausplanungen gab es hier nie, das einzige was davon übrigblieb, war an der Nachrichtenschule in Bad Ems das Modell eines von Feldjägern bewachten Kriegsgefangenenlagers. Dieses Modell wurde noch um 1980 bei entsprechenden Lehrgängen voller Stolz vorgeführt, obwohl es nie eine organisatorische Grundlage hatte.

Während der Laufzeit der Heeresstruktur 3 (ca. 1970-1980) tauchte dann in einigen Vorschriftenentwürfen (Feldjägertruppe, diverse Vorschriften für Stäbe des Territorialheeres) der Begriff des ''Kriegsgefangenen-Wach- und Versorgungsbataillons" auf, das die Kriegsgefangenenlager betreiben sollte. Diese Bataillone sollten entweder bei bestimmten WBK oder direkt bei den Territorialkommandos aufgestellt werden. In tatsächlich erlassene Vorschriften fand der Begriff keinen Eingang, geschweige denn, daß es jemals Regeln gab, wie diese Bataillone ihre Aufgaben erfüllen sollten.
Die einzige damals vorhandene Vorschriftengrundlage war eigentlich das NATO-Standardization Agreement (StANAG) 2044: Verfahren für die Behandlung von Kriegsgefangenen. Das war aber nicht viel mehr als ein Auszug aus den Genfer Abkommen.

In der bis zum Ende des Kalten Krieges geltenden Heeresstruktur 4 war es auch nicht viel konkreter.
In der HDv 100/100 -Truppenführung- erscheint der Begriff Kriegsgefangene nur in Zusammenhang mit ihrer Befragung durch die Frontnachrichtentruppe und der Verpflichtung zur sanitätsdienstlichen Versorgung.
Die HDv 100/500 - Das Heer in der Militärischen Landesverteidigung - erwähnt das Kriegsgefangenenwesen als Teil der ''Besonderen Führungs- und Unterstützungsaufgaben'' des Territorialheeres. Daraus kann man schließen, daß die Kriegsgefangenenlager wieder beim Territorialheer angesiedelt werden sollten. Allerdings wurde das entsprechende Kapitel 25 dieser Vorschrift nie erlassen.
Am ausführlichsten ließen sich in dieser Zeit noch die Vorschriften der Feldjägertruppe zu den Kriegsgefangenen aus:
ZDv 75/100 - Die Feldjäger in der Bundeswehr -
Nr. 418: Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Handhabung des Kriegsgefangenenwesens liegt bei den Kommandobehörden des Feld- und Territorialheeres.
Nr. 419: Feldjäger können zum Sammeln und Transport von Kriegsgefangenen herangezogen werden. Ihre wesentlichen Aufgaben sind dabei:
-besonders wichtige Kriegsgefangene schnell zum Ort ihrer Vernehmung zu bringen
-Kriegsgefangene, die aus dem Gewahrsam entwichen sind, zu ergreifen und den Kriegsgefangenenlagern zuzuführen.

Aus dieser Nr. 418 kann man schließen, daß man das ganze auf Ebene höherer Stäbe durch Einzelbefehle regeln wollte.

Die HDv 361/100 - Das Feldjägerbataillon - führt dann in der Nr. 519 dazu noch aus:
Das Feldjägerbataillon unterstützt Truppenteile, deren Aufgabe die Bewachung von Kriegsgefangenen ist, bei der Weiterleitung Kriegsgefangener von Kriegsgefangenen-Sammelpunkten in Kriegsgefangenenlager.

In der Praxis sahen die Operationsbefehle der Divisionen (bei Übungen und GDP) meist die Einrichtung eines Kriegsgefangenen-Sammelpunktes im rückwärtigen Divisionsgebiet vor, je nach Anfall auch bei den Brigaden.
Für die Bewachung dieses Sammelpunktes wurden fast immer Kräfte aus den Feldersatzbataillonen der Divisionen verwendet, hier waren auch Teile des Frontnachrichtenzuges der Division eingesetzt, ebenso wie einige Feldjägerstreifen aus der Feldjägerkompanie.
Die Versorgung der Gefangenen hatte der G 4 der Division zu regeln, ebenso den Abtransport nach hinten. Das hätte natürlich nur durch Inanspruchnahme eigentlich für anderer Aufgaben vorgesehener Kräfte geschehen können.
Wie es dann im Bereich des Territorialheeres hätte weitergehen sollen, war nicht klar, da Kräfte für das Kriegsgefangenenwesen strukturmäßig auch nicht vorhanden waren. Eventuell hätte man Teile der bei bestimmten VKK vorhandenen Wehrleit- und Ersatzbataillone oder der Feldausbildungsregimenter der Territorialkommandos dazu verbraten.

berndbiege

Re: Kriegsgefangenenpost

Beitrag von berndbiege » 04.03.2004 19:34

Moin,
klaushh hat geschrieben:Das DRK startete vor einigen Jahren eine besondere Aktion, nachdem die Russen endlich (mehr als 50 Jahre nach Kriegsende) Unterlagen über Verstorbene in Kriegsgefangenenlägern freigegeben hatte. Man konnte damals sich an das DRK wenden und nachfragen, ob über bestimmbare ehemalige Kriegsgefangene etwas in diesen Unterlagen zu finden ist.
Es handelte sich dabei also eindeutig um Angelegenheiten der Kriegsgefangenen.
Ich halte es auch nicht für "hemmungslos illegal", wenn das DRK damals die Nachfragemöglichkeit erleichtert hat. Sonst habe ich selbst auch noch nie gehört, dass das DRK die Möglichkeit der Kriegsgefangenenpost genutzt hat.
Klaus, ich glaube wir reden meilenweit aneinander vorbei - es geht hier nicht um irgendwelche Aktionen und Erleichterungen für Hinterbliebene, sondern um normale Dienstpost innerhalb des DRK, vom Landesverband an einen Mitarbeiter. Diese Post wird normalerweise immer bezahlt ... nur dass das KAB indirekt mit den Kriegsgefangenen zu tun haben könnte stellt wohl nicht eine Rechtfertigung dar (... dann könnte man ja jeden Brief von BW-Angehörigen als "Feldpost" bezeichnen).

Das III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen sagt aus:

Art. 74

Alle für die Kriegsgefangenen bestimmten Hilfssendungen sind von sämtlichen Einfuhr-, Zoll- und andern Gebühren befreit.
Die Korrespondenz, die Hilfssendungen und die bewilligten Geldsendungen, die an die Kriegsgefangenen gerichtet oder von ihnen auf dem Postweg entweder direkt oder durch Vermittlung der in Artikel 122 vorgesehenen Auskunftsbüros oder der in Artikel 123 vorgesehenen Zentralstelle für Kriegsgefangene abgeschickt werden, sollen sowohl im Ursprungs- und Bestimmungs- als auch im Durchgangsland von allen Postgebühren befreit sein.
Die Transportkosten der für die Kriegsgefangenen bestimmten Hilfssendungen, die wegen ihres Gewichtes oder aus irgendeinem andern Grunde nicht auf dem Postweg befördert werden können, fallen in allen im Herrschaftsbereich des Gewahrsamsstaates liegenden Gebieten zu dessen Lasten. Die andern am Abkommen beteiligten Mächte haben für die Transportkosten auf ihren Gebieten aufzukommen.
Bei Fehlen besonderer Abmachungen zwischen den beteiligten Mächten fallen die aus dem Transport dieser Sendungen erwachsenden Kosten, die durch die oben vorgesehenen Portofreiheiten nicht gedeckt sind, zu Lasten des Absenders.
Die Hohen Vertragsparteien sollen sich bemühen, die Gebühren für die von den Kriegsgefangenen aufgegebenen oder ihnen zugestellten Telegramme im Rahmen des Möglichen zu ermässigen.


Ganz wichtig - Korrespondenz an oder von Kriegsgefangenen, nicht zwischen Hilfsorganisation und Mitarbeiter! Ich glaube auch nicht, dass die damalige Deutsche Bundespost eine solche Bestimmung kannte ...

Gibt es vielleicht einen Postler hier, der die Bestimmungen kennt???

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klaushh (†)
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Beitrag von klaushh (†) » 05.03.2004 08:51

Moin Bernd!

Deine Ausführungen tragen zur Klärung bei!
In der Tat habe ich dich offensichtlich mißverstanden. Ich gebe dir Recht: Post innerhalb der Organisation DRK sehe ich auch nicht als "Kriegsgefangenenpost" an, selbst, wenn es in dem konkreten Fall um das Kriegsgefangenenwesen gehen sollte.
In "meinem" Fall ging es darum, dass man an das DRK konkrete Fragen nach Vermißten / Kriegsgefangenen aus dem 2. Weltkrieg stellen konnte. Die konkreten postalischen Bestimmungen sind mir zwar nicht bekannt, aber ich kann mir vorstellen, dass Anfragen im vorgenannten Sinn portomäßig gedeckt sind.

Gruß
klaushh

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