Schwarz-Gelb oder Rot-Weiß
Schwarz-Gelb oder Rot-Weiß
Moin,
vor allem auf einigen Kraftfahrstraßen (gem. § 18 StVO) gibt es statt der heute üblichen rot-weißen hin und wieder gelb-schwarze Beschilderungen für Ausfahrten (Zeichen 333), oder als Hinweis auf scharfe Kurven (korrekt Richtungstafel in Kurven, Zeichen 625) usw.. --> Ich meine natülich nicht die Tafeln mit Hinweisen, wie weit es bis zu diesem oder jenem Ort ist.
Ich habe den Eindruck, daß seit mittlerweile längerer Zeit Schilder mit dieser ungewöhnlichen Farbkombination nicht mehr zur Neu- bzw. Erstausstattung verwendet werden.
Liege ich da richtig?
Grüße, Eric
vor allem auf einigen Kraftfahrstraßen (gem. § 18 StVO) gibt es statt der heute üblichen rot-weißen hin und wieder gelb-schwarze Beschilderungen für Ausfahrten (Zeichen 333), oder als Hinweis auf scharfe Kurven (korrekt Richtungstafel in Kurven, Zeichen 625) usw.. --> Ich meine natülich nicht die Tafeln mit Hinweisen, wie weit es bis zu diesem oder jenem Ort ist.
Ich habe den Eindruck, daß seit mittlerweile längerer Zeit Schilder mit dieser ungewöhnlichen Farbkombination nicht mehr zur Neu- bzw. Erstausstattung verwendet werden.
Liege ich da richtig?
Grüße, Eric
And I'm hovering like a fly, waiting for the windshield on the freeway...
Wenn micht nicht alles täuscht differenziert die StVO hinsichtlich der besagten Schildern nicht (mehr) zwischen Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen.
Bilder von zumindest zwei Stellen werde ich versuchen morgen zu schießen.
Eric
Bilder von zumindest zwei Stellen werde ich versuchen morgen zu schießen.
Eric
And I'm hovering like a fly, waiting for the windshield on the freeway...
Ich glaube, hier läuft gerade einiges durcheinander. Es gibt sowohl schwarz-gelbe als auch rot-weiße Schilder:
Rot-Weiß: "Pfeilchen" in Kurven, und Baken nur (!) vor Bahnübergängen. Hier auch meistens mit Abstandsangabe, sofern nicht der Abstand von jeweils 60 m (wenn ich nicht irre) eingehalten werden kann.
Schwarz-Gelb: Baken vor Ausfahrten auf Bundesstraßen, meist nur bei baulich getrennten Fahrspuren und/oder extra Beschleunigungsstreifen. Abstand jeweils 100 m.
Auf Autobahnen sind die Baken vor der Ausfahrt immer Blau-weiß. Abstand hier ebenfalls 100 m.
Merke: Die Pfeilchen in der Kurve haben mit den Abstandsbaken nichts zu tun!
Hoffe, so Klarheit zu schaffen.
Rot-Weiß: "Pfeilchen" in Kurven, und Baken nur (!) vor Bahnübergängen. Hier auch meistens mit Abstandsangabe, sofern nicht der Abstand von jeweils 60 m (wenn ich nicht irre) eingehalten werden kann.
Schwarz-Gelb: Baken vor Ausfahrten auf Bundesstraßen, meist nur bei baulich getrennten Fahrspuren und/oder extra Beschleunigungsstreifen. Abstand jeweils 100 m.
Auf Autobahnen sind die Baken vor der Ausfahrt immer Blau-weiß. Abstand hier ebenfalls 100 m.
Merke: Die Pfeilchen in der Kurve haben mit den Abstandsbaken nichts zu tun!
Hoffe, so Klarheit zu schaffen.
Danke Josef für Deine Erläuterungen, die zu weiterer Klarheit führen!
Allerdings werde ich in in Kürze den bereits zuvor erwähnten Exoten unter den Schildern zeigen, nämlich eine schwarz-gelbe Version des Schilds 625.
Ich vermute, daß dieses aus einer Vorläufergeneration der aktuellen Verkehrszeichen stammen müßte.
Grüße, Eric
Allerdings werde ich in in Kürze den bereits zuvor erwähnten Exoten unter den Schildern zeigen, nämlich eine schwarz-gelbe Version des Schilds 625.
Ich vermute, daß dieses aus einer Vorläufergeneration der aktuellen Verkehrszeichen stammen müßte.
Grüße, Eric
And I'm hovering like a fly, waiting for the windshield on the freeway...
so wie josef dachte ich auch - deswegen machten mir die rot weissen so sorgen an der Strasse....
Den Bahnübergang setzte ich als bekannt voraus
Die Entfernungsangaben dort sind übrigens:
Ein Streifen: 80 Meter
zwei Streifen 160 Meter
Drei Streifen 240 Meter
- wobei das Circa-Angaben sind, je nach baulicher Gegebenheit
Wenn davon mehr als 10% abgewichen wird, so muß die Zahl der "realen" Meter vermerkt werden.
Züge mit mehr als drei Achsen und mehr als 7,5 t zul. GG müssen schon an der ersten Bake halten, um Überholen zu ermöglichen
Den Bahnübergang setzte ich als bekannt voraus
Die Entfernungsangaben dort sind übrigens:
Ein Streifen: 80 Meter
zwei Streifen 160 Meter
Drei Streifen 240 Meter
- wobei das Circa-Angaben sind, je nach baulicher Gegebenheit
Wenn davon mehr als 10% abgewichen wird, so muß die Zahl der "realen" Meter vermerkt werden.
Züge mit mehr als drei Achsen und mehr als 7,5 t zul. GG müssen schon an der ersten Bake halten, um Überholen zu ermöglichen