Schule als Notunterkunft im Zivilschutz?

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Henning
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Beitrag von Henning » 29.09.2006 05:56

Hallo,
Sandfilter hat geschrieben:Meine Grundschule muss auch irgendeinen Zweck im Zivilschutzsystem erfüllt haben, aber welchen? Die Toilettenräume sind soweit ich mich erinnern kann nicht riesig, dafür gab es auf dem Gelände einen Notbrunnen(leider vor kurzem entfernt und mit Erweiterungsbau überbaut) und im Untergeschoss einen kleinen Schutzraum (Hausschutzraumgröße, ca. 10 Pers.), welcher allerdings niemals für die gesamte Schülerschaft ausgereicht hätte. Er ist nicht mehr funktionstüchtig, falls er es jemals war. Die innere Schleusentür wurde entfernt, der Sandfilter ist leer. Die Schule befindet sich in einem kleinen Dorf mit wenigen tausend Einwohnern und wurde gegen Mitte der 60er fertiggestellt.
Nur mal so als Idee:
Wie genau wurden denn bei der Zuwendung von Bundesmitteln die ZS-Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Vollständigkeit in der Umsetzung kontrolliert?

Mir ist z.B. ein Schulgebäude bekannt (ca. 1970 erbaut), in dessen Keller zwar alle Räumlichen Vorbereitungen für eine ZS-Anlage vorhanden waren, aber keinerlei Einbauten.

Gruß,
Henning

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