Kernkraftwerk Biblis / Dokumentation "Todeszone"

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ladykracher
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Kernkraftwerk Biblis / Dokumentation "Todeszone"

Beitrag von ladykracher » 06.11.2004 10:59

Hallo!

Ich bin auf der Suche nach Bezugsquellen des Dokumentarfilms "Todeszone" von Georg M.Hafner/Joachim Faulstich.

Diser Film des Hessischen Rundfunks schildert in einem dokumentarisch - fiktiven Szenario, welche Auswirkungen der Katastrophenfall im Kernkraftwerk Biblis im Ballungsraum Rhein/Main auslösen würde.

Mich interessiert am Film in erster Linie die Notfallplanung und der Zivilschutz zur dmaligen Zeit. Ich hatte die Recherche auch schon zurückgestellt, las aber heute morgen, dass wir fast schon wieder einem Gau (8.2.2004) ausgesetzt gewesen wären.

Ich erinnere mich noch dunkel daran, dass er auf VHS veröffentlicht wurde, kann aber leider kein Datum nennen.

Googeln brachte mich nicht weiter und vom Hr habe ich bis jetzt (nach 3 Wochen) noch keine Antwort bekommen.

Kann mir jemand helfen?

Ich war mir nicht sicher, ob der Thread eher ins Gurkentöpfchen als hier hinein passt, falls das aus Admin - Sicht zutrifft, bitte ich zu verschieben.

Gruss
Philipp

Gast

Beitrag von Gast » 07.11.2004 02:27

Zum Thema Biblis kann ich dir nicht viel sagen.
Ich weiss auch nicht, wie es heute aussieht, meine "Quelle" aus dem Zivilschutz ist leider vor ein par Jahren verstorben.

Ich weiss so lediglich, dass im Falle eines größeren Unfalls im AKW Neckarwestheim ganz einfach erst mal im Umkreis von 25km von den dortigen Verwaltungen Jodtabletten ausgegen werden sollten.

Ein Unfall mit etwas freigesetzter Strahlung ist aber noch lange kein GAU, der ist in einem AKW wie Bilblis auch ziemlich unwahrscheinlich - allerdings besteht die Möglichkeit dass es irgendwann mal dort richtig rummst durchaus.Ganz Ausblenden sollte man sowas nie.

Der Plan sah etwa folgendes vor:
Sollte es zu einem solchen GAU kommen, dann sollte die "Zone" im Umkreis von etwas mehr als 40 km als "Sperrgebiet" gelten, und erstmal würde keiner rein oder raus kommen, bis eben so schnell wie möglich Dekontaminierungsanlagen und entsprechende Lager für die Evakuierten aufgebaut wären. Bis diese Anlagen aufgebaut wären hätte man provisorische Lager in Turnhallen und Schulen am Rand der Zone eingerichtet.
Dann hätte man die Leute aus der Zone evakuiert und das riesige kontaminierte Gelände für die Öffentlichkeit erst mal gesperrt.
Frei nach dem Vorbild von Tschernobyl.
Bei diesen Einsätzen wäre das Rote Kreuz/THW etc. für die Versorgung der Menschen verantwortlich gewesen, Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehreinheiten hätten dann sichergestellt, dass möglichst keiner die Zone verlässt ohne durch eine Dekontaminierungsanlage zu gehen. Insbesondere sollten die Vermeiden, dass kontaminierte Lebensmittel und derartiges aus der Zone raus kommen.

Wegen dieser Zone ist mein Bekannter nach seinem Ruhestand dann etwa 70km weg von Neckarwestheim gezogen, einfach damit er nicht in der Zone sitzt wenn es zu einem GAU kommt. Ich persönlich halte das für ziemlich übertrieben, aber nachdem mein Bekannter seine Kindheit und einen Teil seiner Jugend in Flüchtlingslagern der Nachkriegszeit in ganz Deutschland verbracht hatte, nahm ich ihm das nicht übel. Das erklärte auch seinen Tick, Lebensmittel-Vorräte für mindestens 5 Jahre im kleinen Bunker unter seinem Keller zu lagern, nebst Feldbetten, Chemieklo, ABC-Anzügen und einem alten Röhrenradio mit selbstgebautem Handkurbeldynamo...

Der Andreas

Beitrag von Der Andreas » 07.11.2004 23:59

sehr beruhigend, so ca. 15 km von biblis entfernt :(

hier in der gegend sind entlangt der landstraßen tafeln mit pfeilen aufgestellt, die meines wissens die richtung des "fluchtweges" angeben soll. zum teil würde ich im ernstfall eine andere richtung bevorzugen...

vor einiger zeit war eine informationbroschüre in der post - die ich aber leider ungelesen entsorgt hab, getreu dem motto "ich wills gar nicht wissen...)

ladykracher
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Beitrag von ladykracher » 08.11.2004 01:23

Hallo!

Im von mir gesuchten Film ging die Zone sogar noch weiter. Zunächst wurde der Radius von 15 Km evakuiert. Durch ungünstige Windverhältnisse drehte der West - Wind dann jedoch gen Süd, so dass der Fallout in Richtung Frankfurt trieb und die Stadt nach 6 Stunden verseuchte.

Wenn ich mich richtig erinnere, waren die Katastrophenpläne ein einziges Desaster, da ja im Falle Biblis gleich drei Landräte als Katastrophenschutzbehörden aktiv würden....

Gottseidank ging "mein" Reaktor, der HTR Hamm, direkt wieder vom Netz.

Zur Klarstellung:

Ich habe nichts gegen Kernenergie. Nach meinem Empfinden bin ich aber verantwortlich dafür, ein fehlerhaftes System, das ich in Ausnahmefällen nur begrenzt oder gar nicht kontrollieren kann, zurückzunehmen oder zumindest zu verbessern.

Bei RWE Power sehe ich im Moment jedoch keins von Beiden, eher schon: Et kütt wie et kütt, et hätt schon immer jot jejange.

@ Der Andreas:

Ich kenne solche Schilder. Sie wurden auch mal auf der Website von RWE Power für Biblis beschrieben. Dazu gab es dan auch noch eine Karte zur Zoneneinteilung und Jodvergabestellen. Schreckliche Vorstellung...

Gruss
Philipp

ladykracher
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Beitrag von ladykracher » 08.11.2004 01:40

Nachtrag:

Hier die Rechtsgrundlage für die Information der Öffentlichkeit:
BImSchV 12 2000 Anhang V Information der Öffentlichkeit

--------------------------------------------------------------------------------

1. Name des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereichs.
2. Nennung des Beauftragten für die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Bezeichnung der Stellung dieser Person.
3. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass die Anzeige nach § 7 Abs. 1 oder § 20 Abs. 1 bzw. der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der zuständigen Behörde vorgelegt wurde.
4. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeit/der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
5. Gebräuchliche Bezeichnungen oder - bei gefährlichen Stoffen im Sinne von Anhang I Nr. 1 bis 10b - Gattungsbezeichnung oder allgemeine Einstufung der im Betriebsbereich vorhandenen Stoffe und Zubereitungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte, nach ihrem Gefährlichkeitsmerkmal sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften.
6. Allgemeine Unterrichtung über die Art der Gefahren von Störfällen, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt.
7. Hinreichende Auskünfte darüber, wie die betroffene Bevölkerung gewarnt und im Fall eines Störfalls fortlaufend unterrichtet werden soll.
8. Hinreichende Auskünfte darüber, wie die betroffene Bevölkerung bei Eintreten eines Störfalls handeln und sich verhalten soll.
9. Bestätigung, dass der Betreiber verpflichtet ist, auf dem Gelände des Betriebsbereichs - auch in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten - geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.
10. Verweis auf die externen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zur Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen außerhalb des Betriebsgeländes mit der Aufforderung, allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Störfalls Folge zu leisten.
11. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen eingeholt werden können.
Quelle:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... index.html

Demnach sind die Betreiber der AKWs verpflichtet, Broschüren über Notfallplanungen an die Bevölkerung auszugeben.

Gruss
Philpp

MO

Beitrag von MO » 08.11.2004 07:39

Moin,

hier mal was direkt zu Biblis: http://www.rwepower.com/generator.aspx/ ... 01-pdf.pdf . Kommt zwar von RWE, man sollte aber nicht grundsätzlich davon ausgehen dass da etwas geschönt oder verschleiert wird. Das ist der Plan, einen anderen gibt's nicht.

Zu den darin erwähnten Notfallstationen hätte ich bei Interesse auch noch Informationen.

Gruß, Matthias

MO

Beitrag von MO » 08.11.2004 07:44

Bei diesen Einsätzen wäre das Rote Kreuz/THW etc. für die Versorgung der Menschen verantwortlich gewesen, Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehreinheiten hätten dann sichergestellt, dass möglichst keiner die Zone verlässt ohne durch eine Dekontaminierungsanlage zu gehen.
Ach ja, noch etwas zur "erzwungenen" Dekontamination: Notfallstationen und Kontaminationsnachweisplatz sind "Angebote" an die Bevölkerung und werden nicht innerhalb der Zonen sondern in Gebieten darum herum, also in den Auffangzonen, errichten, wenn dort nicht mehr als 10mSV vorliegen.

Ein Zwang zu dekontamination könnte theoretisch zwar angeordnet werden, lässt sich praktisch aber nicht durchsetzen. Was hätte man auch davon?

ladykracher
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Beitrag von ladykracher » 08.11.2004 10:24

Hallo!

@MO:
Danke! Genau dieses PDF meinte ich. Die Evakuierungszonen sehen eigentlich ganz harmlos und durchgeplant aus. Wenn man sich dann jedoch die betroffenden Menschen und den Faktor Angst/Panik vorstellt, glaube ich kaum, dass so etwas "geregelt" ablaufen könnte.

Selbst bei uns in Köln führten die letzten beiden Evakuierungen bei Bombenfunden an der Uniklinik zu einem heillosen Chaos und zu himmelschreiendem Kompetenzgerangel, wer denn nun für was zuständig sei (O - Ton Einsatzleiter Feuerwehr). Man wurde also von A nach B und dann zurück über A, an der Bombe vorbei nach C geschleust. Hier hatte jedoch niemand vom Ordnungsamt Bescheid gesagt, so dass man wieder zu A, sprich zur Polizei, geschickt wurde. Die armen Polizisten standen dann von 7:30 Uhr bis ca 16:45 Uhr absichernd an den Straßen ohne auch nur einmal von der Leitstelle informiert zu werden, was überhaupt vor sich ging.

Da möchte ich mir nicht vorstellen, was passieren könnte, falls es wirklich mal ernst würde... :shocked:

MO

Beitrag von MO » 08.11.2004 10:57

Hallo ladykracher,

für diese Fälle existieren ja eben die Planungen. Panik kann vermieden werden, wenn alle Beteiligten sich im Vorfeld informieren und Probleme in ihrem Bereich bedenken.

Um das AKW werden seitens der Gefahrenabwehrbehörden regelmäßig Übungen gefahren und auf Stabsebene gibt es länderübergreifende Planübungen. Die Broschüren wie sie vorliegen sollen von den Menschen gelesen werden udn Ansprechpartner bei unklarheiten angesprochen.

Ein gewisses Chaos ist in jeder größeren Lage und erst recht in der Katastrophe unvermeidlich, auch hier würden sicher Reibungspunkte mit entsprechenden Verlusten entstehen. Allerdings lenkt die Gefahrenabwehr in derartigen Lagen ihre Augenmerk vom Indiviuum zum Kollektiv, da die große Menge an Betroffenen nicht jeweils einzeln versorgt und beraten werden kann.

Und genau deshalb ist es eben notwendig dass sich jeder einzelne schon mal im Vorfeld kümmert und nicht erst hinterher feststellt welche Versorgungslücken für ihn die Behörden nicht schließen können.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hält für allerlei denkbare Gefahren Broschüren bereit in denen jeder nachachauen kann welche Vorkehrungen er selbst treffen kann. Und das einfachste ist eben sich zu informieren...

Gruß, otti

MO

Beitrag von MO » 08.11.2004 11:12

So, hier dann noch mal die Rahmenempfehlung für Notfallstationen, sozusagen aus erster Hand: http://www.crash-and-burn.de/Download/K ... ENFSHE.doc . Vielleicht trägt das etwas zur entkräftung der Vermutungen hinsichtlich "Internierungen" und Zwangsmaßnahmen bei. Hierbei sei angemerkt dass es sicht beim AKW Biblis (leider) nocht nicht um einen lost place handelt, bei den Atombetrieben in Hanau allerdings in weiten Teilen schon.

AKW'e als LostPlaces dürfte es ja dann irgendwannn eine Menge geben. Hat's ja jetzt schon, wobei ich nicht weiß wieviel davon im einzelnen noch übrig ist. Das Wären hier in der Gegend Leopoldshafen, Kahl und Mühlheim-Kärlich.

Gruß, otti

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