Ernährung im Bunker

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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Krakau
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Re: Ernährung im Bunker

Beitrag von Krakau » 16.02.2008 23:21

Talpa hat geschrieben: Die Ernährungssicherstellung hat und hatte Bestand in den Ernährungssicherstellungsgesetz im Rahmen der Notstandsgesetzgebung vom 24.08.1965 geändert anfang der 1990er
Es ist ein direktes Werkzeug der zivielen Verteidigung, und damit ursprünglich in erster Linie für den V-Fall gedacht.
Gesetze und Vorratshaltung sind noch nicht Vergangenheit!
Einen Interessanten Einblick zu den sog. Vorsorgegesetzten, die ausschließlich im V-Fall zum tragen kommen, findet sich auch hier.

Da heißt es im § 1 des Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) Sicherstellung für Verteidigungszwecke

(1) Um die für Zwecke der Verteidigung, insbesondere zur Deckung des Bedarfs der
Zivilbevölkerung und der Streitkräfte erforderliche Versorgung mit Erzeugnissen der
Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Erzeugnisse)
sicherzustellen, können durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen werden über
...
2. die Gewinnung, die Herstellung, die Erfassung, die Ablieferung, die Lieferung, den
Bezug, die Zuteilung, die Verwendung, die Verlagerung, die zeitliche und räumliche
Lenkung, die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Verpackung und die Kennzeichnung
der Erzeugnisse;
...
9. das Verbot der gewerbsmäßigen Abgabe der Erzeugnisse für höchstens 48 Stunden;
...
und im § 27 Einschränkung der Grundrechte
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird
nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.


Damit dürfte wohl klar sein, dass wenn es zum V-Fall kommt

- Lebensmittelgeschäfte die ersten 2 Tage geschlossen bleiben.
- Hersteller und Erzeuger direkt an entsprechende Stellen (z.B. Bunker) zu "liefern" haben.
- Wer nicht abliefern will, wird von entsprechenden Stellen der Exekutive "heimgesucht" werden.


Übrigens, die letzte Änderung dieses Gesetzes fand 2006 statt. Interessant ist dabei der Hintergrund den V-Fall im Rahmen eines Terroristischen Angriffes (z.B. wie 911) fiktiv festzustellen. Dann sind die o.g. Gesetze u.U. schneller gültig, als es manche glauben mögen.

thokos
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Beitrag von thokos » 17.02.2008 12:32

Bei 9/11 kam es in Deutschland aber nur zum Bündnisfall wenn ich mich recht erinnere (sonst wäre der ein oder andere damals sicher von seinem Arbeitsplatz zu zu seiner Kaserne gefahren...). Ich kann mir kaum vorstellen, dass innerhalb Deutschlands der V-Fall ausgerufen werden würde, wenn es zu einem terroristischen Anschlag kommen wird, selbst bei ähnlichen Dimensionen.
@krakau: Kannst du denn sagen,was die Ämderung 2006 genau war? Das würde mich doch brennend interessieren!

Baum
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Beitrag von Baum » 17.02.2008 12:45

Hallo,

da der V-Fall ja i.d.R. - wie hier schon öfters angesprochen - nicht von jetzt auf nachher eintreten wird, würde sich im "Spannungsfall" sowieso der entsprechend "sensibilisierte" Mitmensch entsprechend mit Vorräten eindecken (siehe damals in geringem Umfang auch nach Tschernobyl). Vermute ich zumindest, bzw. würde ich wohl versuchen.
Dazuhin gibt es ja auch schöne Broschüren, die darstellen, was man so als Notvorrat im Keller haben sollte. (Nur wer hat das denn?)

Baum

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Beitrag von Krakau » 17.02.2008 23:30

Baum hat geschrieben:...da der V-Fall ja i.d.R. nicht von jetzt auf nachher eintreten wird, würde sich im "Spannungsfall" sowieso der entsprechend "sensibilisierte" Mitmensch entsprechend mit Vorräten eindecken
Gerade beim Szenario "Terroristischer Angriff" in der Größenordnung von 911 würde es den vorherigen sog. "Spannungsfall" zum "Massenhamstern" nicht geben. In dem Szenario würde es zu einer "fiktiven Feststellung" des V-Falles kommen - sozusagen von 0 auf 100 und sogar rückwirkend mit dem "Beginn des Angriffes". Hintergrund dieser Diskussion ist das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Luftsicherheitsgesetz - im V-Fall wäre das Gesetz dann nicht mehr nötig.
Baum hat geschrieben:was man so als Notvorrat im Keller haben sollte. (Nur wer hat das denn?)
Ich! Vielleicht nicht in dem ganz großen Umfang wie in div. Broschüren gefordert, aber 50 l Trinkwasser, 20 kg Zucker, 10kg Mehl und viele andere Lebensmittel (Konserven usw.) lagern da wie im Supermarkt. Wenn ich ein Paket brauche, nehme ich eins vorne raus und nach dem nächsten Einkauf stelle ich eins wieder hinten rein. Mag für viele übertrieben sein, aber der Winter 78' /79' fror sich in mein Gedächtnis. Wenn man zusätzlich mal einen Blick in den 3. Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern von 2006 wirft, dann sollte jeder sowas im Hause haben - zumindest das Trinkwasser!

Gruß Thomas

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Beitrag von Krakau » 17.02.2008 23:53

thokos hat geschrieben: @krakau: Kannst du denn sagen,was die Ämderung 2006 genau war? Das würde mich doch brennend interessieren!
Eigentlich nix ganz grundlegendes - der Großteil des Gesetzes besteht wohl schon seit 1965 !

Hier die Änderungen laut Artikel 182 des Bundesgesetzblatt Teil1 Nr. 50 vom 07.11.2006:

Absatz 1 Satz 2 "Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" geändert in "Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz"

Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 Satz 2 "Wirtschaft und Arbeit" geändert in "Wirtschaft und Technologie"

Gruß
Thomas

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Beitrag von thokos » 18.02.2008 09:04

Ist ja merkwürdig, und für sowas gibt es eine Änderung??

bitti
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Beitrag von bitti » 18.02.2008 14:05

Einige Worte zu anderen militärische Seite:

Auch in den NVA gab es diese längerhaltbaren Lebensmittel, man nannte sie Komplekte. Diese wurden regelmäßig gewälzt, da heißt sie wurden über die Truppenverpflegung "verausgabt".

Derartige Komplekte gab es auch für Bunkeranlagen. Hier wurden im voraus Speißepläne erarbeitet, diese dann in Komplekte gepackt und die Küche brauchte nur noch auf die entsprechend gekennzeichneten Pakete zurückzugreifen. Etwas Frischware war in diversen Kühltruhen auch eingelagert.

Wie es bei der Zivilverteidigung aussah mit der Verpflegung vermag ich nicht zu sagen.

bitti

Biedermann (†)

Beitrag von Biedermann (†) » 18.02.2008 19:09

thokos hat geschrieben:Ist ja merkwürdig, und für sowas gibt es eine Änderung??
Na selbstverständlich.
Wenn in einem Gesetz eine nichtexistente Behörde für zuständig erklärt wird, dann ist rechtlich gesehen niemand zuständig.
Verwaltungsrecht hat nichts mit dem berühmten "gesunden Menschenverstand" zu tun. Auch die deutsche Sprache so wie wir sie sprechen wird von Verwaltungsrechtlern durchaus anders interpretiert.

Grüße
Ingo

Biedermann (†)

Datumsformat

Beitrag von Biedermann (†) » 18.02.2008 19:29

Nur mal so eine ganz persönliche Anmerkung:

Hier benutzt normalerweise niemand die (nach DIN 5008/EN 28601/ISO 8601 einzig korrekte) top-down Datumsschreibung 2008-02-18.
Und weil sie auch sonst niemand benutzt erlaubt die DIN seit 2001 wieder die gewohnte 18.02.2008 Schreibweise "wenn keine Mißverständnisse entstehen".

Warum wird dann hier aber von 9/11 oder (mir völlig unverstandlich) 911 gesprochen?

Wollen wir demnächst Feierstunden für 119, 103 oder 0130 veranstalten?!?
Wartet nur bis zum 4/1, dann werd ich es Euch aber geben!

:schimpf:

Grüße
Ingo

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Re: Datumsformat

Beitrag von Krakau » 18.02.2008 20:56

Biedermann hat geschrieben: Warum wird dann hier aber von 9/11 oder (mir völlig unverstandlich) 911 gesprochen?
Moin Ingo,
es ist wohl jedem (Ausnahmen bestätigen die Regel) klar, dass mit 911 nicht direkt eine Datumsangabe im engeren Sinne gemeint ist.

"Nine-eleven" hat sich auch in Deutschland als Abkürzung / Synonym für die Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeprägt.

Das es hier nicht um die Novemberrevolution, den Hitlerputsch, die Reichskristallnacht oder den Fall der Mauer geht (alle am 9. November) dürfte ebenso eindeutig sein.

Daher plädiere ich dafür, das in Zukunft der Moderator nicht die hier üblichen Abkürzungen wie LP, GE, MZA usw. verwendet und nur noch Beiträge streng nach DIN 5008 und DIN 5012 verfasst. :mrgreen:

Gruß
Thomas

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