Aufsicht in den Bunkern

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
Gast

Aufsicht in den Bunkern

Beitrag von Gast » 10.08.2007 09:04

hallo,

ich bin recht neu hier. Daher mag meine Frage auch etwas dümmlich klingeln, aber ich wollte mal nach Fragen wer in den Bunkern die Schutzraumaufsicht bzw polizeiliche Aufsicht geführt hätte?


Scott

Benutzeravatar
MikeG
Administrator
Beiträge: 8757
Registriert: 07.05.2002 14:38
Ort/Region: Bispingen
Kontaktdaten:

Beitrag von MikeG » 10.08.2007 22:18

Moin!

Da Du "hättest" schreibst, nehme ich an, daß Du die Schutzräume während des Kalten Kriegs meinst.

Hier hätte es theoretisch schon in Friedenszeiten für jede Anlage einen Bunkerwart geben sollen, was aber so gar nicht möglich war. Die Bunkerwarte waren meist Angestellte der Kommunen, Mitglieder des THW oder der Feuerwehr etc, das variierte von Ort zu Ort. Darüber hinaus gab es natürlich auch ehrenamtliche Bunkerwarte, die das machten, ohne in einer Hilfsorganisation zu sein. Im Spannungsfall sollten die Schutzbauten innerhalb von sechs Monaten komplett einsatzbereit gemacht werden. Während dieser Zeit hätte man sicherlich auch die fehlenden Bunkerwarte ausgebildet (mehr oder minder provisorisch, wie man annehmen darf).

Mit anderen Worten: Die Bunkerwarte wären ganz normale Menschen aus allen möglichen Berufen gewesen.

Mike

Benutzeravatar
klaushh (†)
Forenuser
Beiträge: 2690
Registriert: 14.05.2002 15:00
Ort/Region: Hamburg

Bunkeraufsicht

Beitrag von klaushh (†) » 10.08.2007 22:46

Moin, moin!

.............sie wären nicht nur "normale" Menschen aus allen möglichen Berufen gewesen, sondern hätter sicherlich auch keine polizeilichen Befugnisse gehabt und wären auch nicht z.B. bewaffnet gewesen.

Ich denke, sie hätten ähnliche Befugnisse wie ein Hausherr oder Hausmeister sie hat.

Sollte ich mit meiner Einschätzung fehl liegen, bitte ich um entsprechende Hinweise (natürlich mit Quellenangabe :!:

Gruß
klaushh
Bei Interesse für Bunker und unterirdische Bauwerke in Hamburg mal http://www.hamburgerunterwelten.de besuchen!

Benutzeravatar
katschützer
Forenuser
Beiträge: 1363
Registriert: 28.03.2004 16:35
Ort/Region: Bundesweit

Re: Bunkeraufsicht

Beitrag von katschützer » 11.08.2007 20:04

Moin,

ein Bewaffneter in einer akuten Vermassung panischer Bürger wäre wohl nicht wirklich zweckmäßig.

Das Hausrecht wäre sinnvollerweise durch den Eigentümer auf den Bunkerwart übertragen worden. Das ist bürgerliches Recht also wäre er dahingehend ein "normaler" Bürger geblieben. Es hätte allerdings die Möglichkeit bestanden ihn mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten, dann hätte er zumindest theoretisch auch unter Waffe stehen können.

Da weiß sicherlich Godecke mehr...

MfG
Bei strenger Pflicht
Getreu und schlicht

Benutzeravatar
Godeke
Forenuser
Beiträge: 846
Registriert: 14.10.2003 20:23
Ort/Region: Lüneburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Godeke » 11.08.2007 21:58

Hallo :) ;

theoretisch hätte man sicherlich Hoheitsrechte übertragen können... ich habe mich mal bei Kameraden vom Schutzraumbetriebsdienst kundig gemacht. Deren Aussagen nach war eine Bewaffnung der Betriebskräfte nicht vorgesehen. Wer sich mal genau die Bauart der Eingangstore angesehen hat, stellt fest, daß die Eingangstüren so geschlossen werden konnten, daß bei Erreichen der Höchstbelegungszahl die Tore geschlossen werden konnten, ohne jemanden zu verletzen.
Wie die Situation in der geschlossenen Anlage ausgesehen hätte... bleibt wieder mal Spekulation. Eine eher bescheidene medizinische Ausrüstung auch mit sedierenden Medikamenten war vorgesehen, ebenso die Anwesenheit von einem Arzt und med. Hilfspersonal.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

Benutzeravatar
René
Forenuser
Beiträge: 205
Registriert: 27.05.2003 21:58
Ort/Region: Berlin

Beitrag von René » 12.08.2007 01:03

Erschreckender weise wusste in Berlin selten jemand, wer in Friedenszeiten für die ZSA zuständig war, geschweige denn hatte jemand eine Ahnung, wer und auf welcher rechtlichen Basis im Sopannungsfall das Sagen im Schutzraum hätte. Die zuständigen Verwalter in den Bezirksämtern sahen sich als Verwalter, nicht aber als Betriebsleiter; den Helfern der Wartungseinheiten (in Berlin waren dies GZS, THW und Berliner Unterwelten) wurde die Kompetenz abgesprochen; angeblich hätte die Unterkunftsabteilung des Roten Kreuzes den Betrieb und die Betreuung der Schutzsuchenden übernehmen sollen, doch deren Helfer hatten wiederum keine Ahnung von Lage und Bedienung der Anlagen!
Godeke hat geschrieben: Bewaffnung der Betriebskräfte nicht vorgesehen.
Bei der Gesellschaft für Zivilschutz in Berlin, die im Ernstfall einen Teil des Betriebsdienstes gestellt hätte und noch viele ehemalige hauptamtliche BVSler in ihren Reihen hat, wurden neulich Erinnerungen aus Lehrgängen gewälzt. Zur Problematik der inneren Unruhe hieß es sinngemäß, "Störer herauspicken und ruhig stellen; nicht zu hart zuschlagen, da Blut nur noch mehr Unruhe verursacht! Im Notfall kann auch die Luftzufuhr gedrosselt werden, wer am lautesten schreit wird auch als erster müde!"

Entschuldigt wenn es hart und menschenunwürdig klingt, aber:
Wer sich mal genau die Bauart der Eingangstore angesehen hat, stellt fest, daß die Eingangstüren so geschlossen werden konnten, daß bei Erreichen der Höchstbelegungszahl die Tore geschlossen werden konnten, ohne jemanden zu verletzen.
Das mag für große Mehrzweckanlagen mit Dosierungsanlage ("Quetschtür") zutreffen, die einfachen Anlagen des Sofortprogramms, die durch Wiederherstellung von WK II-Bunkern für zehnstündigen Aufenthalt geschaffen wurden, hatten solche Technik nicht. Wir haben in Berlin Anlagen, an deren Abschlüssen nicht einmal Vorhängeschlösser angebracht werden könnten. Zu gut Deutsch, wenn bei voller Belegung auch nur ein Schutzsuchender die Tür öffnet, riskiert er das Leben aller! Natürlich wäre das Anschweißen von Schlossbügeln noch immer humaner als das Bereitlegen von Axtstielen zum Knockouten von Störern. Aber daran hatte wohl niemand gedacht.
Man kann das Leben nicht verlängern, nicht verbreitern- aber vertiefen :-)

Benutzeravatar
Maehler
Forenuser
Beiträge: 64
Registriert: 30.05.2005 14:03
Ort/Region: Bochum
Kontaktdaten:

Beitrag von Maehler » 12.08.2007 08:44

wer in den Bunkern die Schutzraumaufsicht
Die eigentliche Aufsicht haben Ordner - sie regeln den Einlaß und leiten und versorgen die Schutzsuchenden innerhalb der Anlage

Biedermann (†)

Beitrag von Biedermann (†) » 12.08.2007 21:10

Godeke hat geschrieben:Eine eher bescheidene medizinische Ausrüstung auch mit sedierenden Medikamenten war vorgesehen, ebenso die Anwesenheit von einem Arzt und med. Hilfspersonal.
Hallo Godeke,

auf welche Zeit bezieht sich diese Aussage?
In "Zivilschutz und Zivilverteidigung, Handbücherei für die Praxis, Heft C Baulicher Zivilschutz" von 1974 befindet sich im Teil 1, Kapitel 12 "Zusammenstellung über die Ausstattung von Großschutzäumen mit Einrichtungen und Geräten (Zubehör)" eine Auflistung der vorgehaltenen Armbinden für Funktioner. Pro 1000 Schutzplätze sind demnach 5 Vollschwestern/Schwesternhelferinnen/Sanitätshelferinnen vorgesehen. Von einem Arzt (bzw. einer Armbinde für selbigen) ist nicht die Rede.
Das einzige "sedierende" Medikament in dieser Liste ist "Valdispert" (2000 Stück pro 1000 Schutzplätze), ein Baldrianprodukt. Nicht direkt etwas für Menschen mit "Bunkerkoller".

Grüße
Ingo

Benutzeravatar
Godeke
Forenuser
Beiträge: 846
Registriert: 14.10.2003 20:23
Ort/Region: Lüneburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Godeke » 13.08.2007 07:15

Hallo :) ,

meine Aussagen beziehen sich auf die letzte Zeit, als die Anlagen noch betriebsbereit waren, also bis vor kurzen..
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

Benutzeravatar
MikeG
Administrator
Beiträge: 8757
Registriert: 07.05.2002 14:38
Ort/Region: Bispingen
Kontaktdaten:

Beitrag von MikeG » 13.08.2007 12:32

Moin Godeke!

Die Sache mit dem Arzt interessiert mich aber auch sehr. Wo steht denn, dass das so geplant/eingeteilt war?

Oder lag das möglicherweise bei den Landkreisen (im Rahmen der Katastrophenschutzplanung im Gesundheitswesen) und war von Kreis zu Kreis unterschiedlich?

Mike

Antworten

Zurück zu „Kalter Krieg - Zivilschutz & Zivilverteidigung“