Für NRW könnte es so kommen.derlub hat geschrieben: Möglicherweise ein Beispiel wie zukünftig auch in anderen Städten mit dem Wegfall der Schutzplätze der Zivilschutzanlagen verfahren wird?
Als Reaktion auf den BMI-Beschlusses "Aufgabe des flächendeckenden öffentlichen Schutzraumkonzepts" (Auslöser dieses Threads) hat die ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen (AGBF-NRW) noch im selben Jahr (Dez. 2007) Hinweise auf die Umsetzung des BMI-Beschlusses für das Land NRW herausgebracht.
Diese Hinweise befinden sich in dem PDF im Anhang.
Bei dem aktuellen Beispiel wie in Mönchengladbach anscheinend verfahren wird könnte man sich auf Punkt 3.3 dieses interessanten Hinweisschreibens bezogen haben:
"3.3 In einigen Städten werden öffentliche Schutzräume bzw. Zivilschutzanlagen
auch außerhalb des Zivilschutzes für Aufgaben des Betreuungsdienstes
genutzt. In diesen Fällen sollten vor Aufgabe der Schutzräume des
Bundes geeignete Ausweichräumlichkeiten erschlossen werden.
Auf die als psychisch belastend empfundene Atmosphäre in einem als
Bunker errichteten öffentlichen Schutzraum sei ausdrücklich hingewiesen."
Quelle: AGBF-NRW, Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz
Grüße,
Christoph