Lebensmittelkarten und DM-Bestände

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
petzolde
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Beitrag von petzolde » 23.12.2005 17:46

Mal zwei dumme Fragen: Sind Lebensmittelmarken wirklich ein Garant für die Verfügbarkeit (genießbarer) Lebensmittel?
Und: Wäre es nicht besser, die mit der Erzeugung, Verwaltung und Abrechnung von Lebensmittelmarken und zugehöriger Bürokratie beschäftigten Beamten zur Feldarbeit auf den Acker zu schicken?
grübelnd grüßend...
EP

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 23.12.2005 19:01

Moin Ekkehard!

Das steht auf einem anderen Blatt. Daß die Bemühungen des Zvilschutzes in großen Teilen im Ernstfall vergebens (gewesen) wären, wissen wir doch eigentlich. Und das lag und liegt nicht am mangelnden Einsatz der Helfer "an der Basis", sondern an Problemen an anderer Stelle. Nimm als Beispiel (wie naheliegend) Schutzräume: Es gab nie genug für die Bevölkerung und das lag zum großen Teil mit daran, daß sich derartige Kosten in Friedenszeiten nie hätten durchsetzen lassen. Und mit der Versorgung wird es ähnlich sein: Ein Kompromiss. Aber besser als nichts.

Wie schon während des 2.Wk würden die großen Probleme wohl in den Ballungsräumen entstehen - auf dem Land ist es auch in Krisenzeiten sicherlich etwas einfach, etwas zu essen zu "erkungeln".

Mike

dragon46
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Beitrag von dragon46 » 23.12.2005 23:34

Wenn man sich die Mob-Bereitschaft der Bundeswehr etc. ansieht, wird schnell bekannt, dass heutzutage davon ausgeht, dass eine Krise, die im V-Fall endet, mindestens ein Jahr zum Aufschaukeln benötigt. Da dürfte es auch kein Problem sein, noch mal Lebensmittelmarken zu drucken..
Nichts ist so beständig wie die Veränderung...

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Talpa
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LM- Marken

Beitrag von Talpa » 24.12.2005 12:13

Hallo alle zusammen!!

@ darkstar
Es ist kein Geheimniss das es diese Karten gibt, und wer sie verwaltet,
sonst hätte ich es auch nicht geschrieben!!
Ich selbst habe ein ureigenes Interesse daran mit keiner Behörde
in solchen Zusammenhängen (Geheimnissverrat u.a.) aneinander zu geraten,
da ich u.a. meine Brötchen als Auftraggeber und -nehmer mit Behörden verdiene.
Ich bin auch kein Geheimnissträger.


@ Petzsolde
Zur Verfügbarkeit von Lebensmitteln:
Die öffentliche Verwaltung selbst macht kein Geheimniss daraus das es nicht für alle Reicht.
Nur für etwa 20% der Bevölkerung sind überhaubt "Zivile Notfallreserven"
eingelagert. bei dem " Bundesvorrat Getreide" ist der %- satz etwas höher. Das etspricht so in etwa der Bevölkerung der Großstädte, und wie Maik es schon erwähnt hat, sieht man es auch im offiziellen etwas anders mit der Versorgung auf dem Lande.

Ich denke es macht Sinn LM- Karten einzuplanen den im Fall der Fälle
wird aus einem Überfluss schnell eine Mangelbewirtschaftung.
Und Landw. Erzeugnisse lassen sich nun einmal nicht von heute auf morgen erzeugen.

Im Falle einer milit. Kriese ist es sicherlich richtig das man heute eine gewisse Zeit vorrausplanen kann, der zivile Notstand meldet sich aber in der Regel nicht vorher an.

Siehe auch : google: Bundesamt für Landwirtschaft u Ernährung (BLE).

Talpa

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Beitrag von Nabilianer » 22.10.2010 15:34

Auch wenn ein paar Jährchen alt das Thema, melde ich mich auch mal.

War auch mal einen Tag bei unserer Katastrophenschutzabteilung und hatte da auch mal die Gelegenheit ein solches Muster einer Lebensmittelkarte in die Hand zu bekommen. Eingelagert sind diese Karten noch, auch wenn die Meinung herrscht das diese eher eingestampft werden sollten.

Das Funktionsprinzip ist einfach.

Es wird das Datum hereingeschrieben wann man etwas erhalten hat und was man erhalten hat. Das ganze wird dann noch begalubigt.

Der Nachteil dürfte klar auf der Hand liegen. Kein Bäcker oder Händler würde Lebensmittel nur auf Bezug herausgeben und man kann bestimmt nicht vor jedes Geschäft einen Gemeindemitarbeiter oder Polizisten stellen der schaut ob dies auch engehalten wird.

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Krakau
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Beitrag von Krakau » 22.10.2010 20:57

Moin,
Kein Bäcker oder Händler würde Lebensmittel nur auf Bezug herausgeben und man kann bestimmt nicht vor jedes Geschäft einen Gemeindemitarbeiter oder Polizisten stellen der schaut ob dies auch engehalten wird.
OT, aber passend, da Zuwiderhandlungen gegen die Zwagsmaßnahmen bereits heute gesetzlich geregelt sind. Und Anzeigen kann jede Person, die vielleicht nichts mehr oder zuwenig abbekommen hat. :holy:

§ 1 Wirtschaftsstrafgesetz
Strafbare Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften

(1) Wer eine Zuwiderhandlung nach
1. § 18 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes,
2. § 26 des Verkehrssicherstellungsgesetzes,
3. § 22 des Ernährungssicherstellungsgesetzes,
4. § 28 des Wassersicherstellungsgesetzes

begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.

§2 zu den Ordnungswidrigkeiten sieht Geldbußen bis zu 25.000,- € vor.

Für einen kleinen Handwerksmeister überlegenswert sich nicht an die Zwangsmaßnahmen zu halten? Wohl kaum. Im 3. Reich durfte auch entsprechende "Polizeigewalt" zur Durchsetzung angewendet werden. Mit anderen Worten es war lebensgefährlich...

Gruß Thomas

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Beitrag von Nabilianer » 22.10.2010 22:02

Setz das mal während eines Bundesweiten Notstand durch. Bei dem Personalmangel den die polizeilichen Behörden haben und bei der allgemeinen Aufruhr die herrschen würde, wird das eh keine Sau jucken. Gescheweige den das sich da irgenein Polizist mit auskennt.

Du kannst mir glauben das die Warenhäuser schneller leer sind, als das diese Lebensmittelkarten vergeben werden und die Bevölkerung hindern wirste wohl kaum, außer mit Knüppeln und im schlimmsten Fall mit Waffengewalt.

Bei regionalen Notständen kann man sich sowas vorstellen, wobei hier auch die Versorgungsmittel schnell und in ausreichender Menge eintreffen müssten ohne das man Lebensmittel bräuchte.

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Beitrag von Talpa » 22.10.2010 23:40

Nabilianer hat geschrieben: Du kannst mir glauben das die Warenhäuser schneller leer sind, als das diese Lebensmittelkarten vergeben werden ...
.
Richtig, und genau für diesen Fall sind die Karten gedacht.

Angenommen ein Händler gibt 500kg Mehl an seine "Kunden" aus und legt der Ausgabestelle als einzige mögliche Bezugquelle nur entgegengenommene Karten für 300kg Mehl vor.
Wieviel Mehl wird dieser Händeler wohl bekommen?
Richtigerweise ist die Antwort gar nichts, da er gegen die Auflagen verstoßen hat.
Dieser Händler nimmt nicht mehr am "Markt" ( wenn man es denn so bezeichnen will) teil, mit allen sonstigen Auswirkungen.
Und nur deshalb funktioniert dieses System.

Das die Karten eingestampft werden sollen ist noch nicht die offizielle Meinung.

Aktuell wird gerade geprüft, inwieweit man die Lagerhaltung von Urprodukten auf verzehrvertige Nahrungsmittel wie Fertiggerichte und Nudeln zB. ergänzen/ ändern kann.

Gruß
Talpa

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Beitrag von Talpa » 22.10.2010 23:51

Nabilianer hat geschrieben:
(....)
Es wird das Datum hereingeschrieben wann man etwas erhalten hat und was man erhalten hat. Das ganze wird dann noch begalubigt.

Der Nachteil dürfte klar auf der Hand liegen. Kein Bäcker oder Händler würde Lebensmittel nur auf Bezug herausgeben und man kann bestimmt nicht vor jedes Geschäft einen Gemeindemitarbeiter oder Polizisten stellen der schaut ob dies auch engehalten wird.

Hallo,

wenn ein Empfang der Ware beglaubigt wird, müsste logischerweise doch ein Beamter an den Verkaufsstellen zugegen sein- Richtig?

Das halte ich allerdings auch für unvorstellbar!!


Gruß
Talpa

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Beitrag von Nabilianer » 23.10.2010 00:02

Oh ja stimmt. Beglaubigt ist da der falsche Ausdruck für. Merk ich grad selbst.

Was ich meine.

Es muss ja irgendwie bestätigt werden das man die Waren erhalten hat. Aber daran kann ich mich leider nicht mehr genau erinnern :(

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