Hallo ,
im Rahmen meiner Recherchen zum Luftschutz-Buch habe ich eine Frage:
Das zivile Personal des LS-Warndienstes wurde während des Krieges rechtlich in sog. 'Wehrmachtsgefolge' umgewandelt. Frage:
was für eine Bedeutung hatte das wehr- und kriegsvölkerrechtlich?
sog. "Wehrmachtsgefolge"
sog. "Wehrmachtsgefolge"
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!
Wehrrechtlich hatte das zur Folge,dass das sog. Wehrmachtsgefolge Diziplinarrechtlich und auch Wehrstrafrechtlich der Ziviljustiz entzogen und der Wehrgerichtsbarkeit durch die Wehrmacht unterstellt wurde.Desweiteren wurde auch die Bezahlung nicht mehr nach den zivilen Bestimmungen sondern nach der Besoldungsordnung der einzelnen Teilstreitkräfte durchgeführt.thokos hat geschrieben:Gefolge bedeutet, dass diejenigen Nichtkombattanten sind, sich also nicht an Kampfhandlungen beteiligen dürfen. Im Gegensatz zu Zivilisten werden sie aber Kriegsgefangene.
Kriegsvölkerrechtlich wurde durch den Status des Wehrmachtsgefolges der Schutz der betreffenden Personen durch die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung sowie der Genfer Konvention gewährleistet.
z.B.: Wäre die Organisation Todt nicht als Wehrmachtsgefolge eingestuft worden,hätte Sie nach den damals gültigen Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts als Partisanenorganisation betrachtet werden müssen.Die OT Männer hätten zwar aufgrund ihrer Sichtbaren Uniformierung und Gliederung nicht erschoßen werden dürfen,aber sie hätten auch nicht der Genfer Konvention unterstanden,was zur Folge gehabt hätte dass man Sie als Kriminelle verurteilt hätte somit wären sie auch nicht nach Beendigung der Kampfhandlungen freigelassen worden.
Gruß
Kongo Otto