Schwarz-Gelb oder Rot-Weiß

Verkehrsgeschichte - Straßen, Autobahnen und sonstige Straßenverkehrs-Bauwerke
petzolde
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Beitrag von petzolde » 28.03.2006 23:23

Mitunter resultiert die Schilderfarbe auch aus der für die Unterhaltung zuständigen Straßenmeisterei: Wenn Bundesstraßen im Nahbereich bzw. Anschluß von Autobahnen von der Autobahnmeisterei unterhalten werden, können Schilder blauweiß sein - oder auch gelbschwarz.
Auch sonst scheint es Freiheiten bei der Schildermalerei zu geben, insbesondere in Autobahnkreuzen: Meist wird der Abzweig ins Kleeblatt (real: Schleife 270°) als Pfeil mit 45° dargestellt. Anders im Autobahnkreuz Bremen und im Kreuz Marl: Bogen mit 180°.
Andere lokale Besonderheiten lassen sich finden.
Also: Erst mal die Straßen-/Autobahnmeisterei fragen, warum das so und nicht anders ist.
gruß EP

Johan

Beitrag von Johan » 29.03.2006 12:21

petzolde hat geschrieben:Mitunter resultiert die Schilderfarbe auch aus der für die Unterhaltung zuständigen Straßenmeisterei
Das ist, wenn es denn so ausgeführt wird, nicht korrekt. Allerdings: Im Umfeld von Autobahnen, besonders in Ballungsgebieten, kommt es öfters vor, dass vierspurige Bundesstraßen teilweise zu Autobahnen hochgestuft werden, die dann manchmal nur wenige Kilometer kurz sind.

Außerdem gelten Zubringerstrecken zu Autobahnen, also quasi verlängerte Auffahrten, auch schon als Autobahn. (Auf Auffahrten gibt es allerdings eher selten Ausfahrten, zugegeben.)

Johannes

PS. Wer ist Josef?

hollihh
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Beitrag von hollihh » 29.03.2006 13:09

Bundes- und Landstraßen unterscheiden sich im Träger der Straßenbaulast - bei Bundesstraßen ist es eben der Bund.

Die Kennzeichnungen an Bundesstraßen sind schwarz gelb. Daneben gibt es noch die Autobahnen, deren Beginn und Ende durch Zeichen 330/334 (die weiße symbolische Autobahn mit Brücke auf bleuem Grund) gekennzeichnet wird. Besonders gut und autobahnähnlich ausgebaute Straßen können auch Kraftfahrstraße (Zeichen 331/335, der PKW auf blauem Untergrund) sein - hier gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie auf Autobahnen. Zur Farbe der Richtzeichen (z.B. ein bis dreistriefige Ankündigungsbake vor Abfahrten) sagt die Verwaltungsvorschrift : Zu den Zeichen 330, 332 bis 334 und 448 bis 453 Wegweisende Beschilderung auf Autobahnen 1.
Die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen ist blau.


Gut ausgebute Bundesstraßen mit Auf und Abfahrten, die nicht zwingend Kraftfahrstraßen sein müssen, können dann eben auch schwarz gelbe Zeichen auftauchen

Gruß

Holli

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kuhlmac
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Beitrag von kuhlmac » 29.03.2006 13:37

Johan hat geschrieben: Johannes

PS. Wer ist Josef?
:oops: äääh... sorry. Du . das kommt davon, wenn man drei Sachen am Rechner gleichzeitig macht.... :holy:

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daniel.bijkerk
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Baken und so...

Beitrag von daniel.bijkerk » 29.11.2008 01:16

Hallo,

hier laufen zwei verschiedene Themen aneinander vorbei.
Zum einen die Baken:
Rot-Weiß an Bahnübergängen
Schwarz-Gelb an Bundesstraßen, meist autobahnähnlich ausgebaut, zeigen ebenso wie bei den
folgenden Baken in
Blau-Weiß, die an den Autobahnen, die Entfernung zur Abfahrt an.

Die anderen Rot-Weißen oder Schwarz-Gelben Varianten beziehen sich wohl auf Warntafeln, an scharfer Kurven etc, die heute ausschließlich in Rot-Weiß ausgeführt werden, in den 50er und 60er Jahren aber in beiden Ausführungen
zu finden waren. In Belgien sieht man sie noch häufiger.
Meine Infos dazu kommen aus einem Fahrschul-Lehrbuch, das in meiner Kindheit zu meiner Lieblingslektüre
zählte. Wenn ich es noch wiederfinde, könnte ich von weiteren Kuriositäten, wie z.B. Einbahnstraßenschilder in Rot Weiß mit schwarzer Schrift (Einfahrt!!)

Schönen Gruß
Daniel

Bonesaw
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Beitrag von Bonesaw » 29.11.2008 08:58

@ kuhlmac

INNERORTS müssen LKW an der 80m Baake halten, AUßERORTS an der 240m-Baake ...in Kleinigkeiten bin ich immer Großzügig ;-)

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Henning
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Beitrag von Henning » 07.12.2008 03:00

Bonesaw hat geschrieben:@ kuhlmac

INNERORTS müssen LKW an der 80m Baake halten, AUßERORTS an der 240m-Baake ...in Kleinigkeiten bin ich immer Großzügig ;-)
naja, knapp daneben ist auch vorbei ;-)

StVO §19 (3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.

Der Polo mit 500kg-Anhänger muss also (wenn er überholt werden kann) hinter der einstreifigen Bake warten, während der 7,5-Tonner munter an ihm vorbeiziehen und bis zum Andreaskreuz vorfahren darf.

(dem Wortlaut nach dürfte der 50t-Kranwagen auch am Polo vorbeifahren....)

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