Schutzräume in Neubauten des Bundes / der Länder

Zivile bzw. nicht-militärische Schutzbauwerke und Anlagen des Kalten Krieges
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klaushh (†)
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Schutzräume in Neubauten des Bundes / der Länder

Beitrag von klaushh (†) » 07.03.2011 23:05

Moin, moin!

Vor fast genau 50 Jahren: eigentlich sollte die Bundesregierung bei eigenen Bauvorhaben doch ein Vorbild sein !?
Dazu ein Bericht aus einer Sitzung des Bundestages vom 28.6.1961.
Jeder mag sich seinen Teil dazu denken.

Gruß
klaushh
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derlub
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Beitrag von derlub » 08.03.2011 00:09

Hallo.

Passend dazu, zum Vergleich, der Stand der Umsetzungsregelungen des Schutzraumbaus der einzelnen Bundesländer im Jahre 1963 in eigenen behördlichen Neu- und Erweiterungsbauten:

Baden-Württemberg
Erlass des FinanzMin. vom 05.07.1955:
Vorsorgliche techn. Maßn. für den späteren baulichen LS in staatl. Bauvorhaben

Bayern
Beschluss des Bayr. Ministerrates vom 19.06.1962:
Durchführung vorsorglicher techn. Maßn. in staatl. Hochbaumaßn. aus Gründen des Luftschutzes

Bremen
Beschluss des Sentas vom 19.11.57:
"bei Neu- u. Erweiterungsbauten öffentl. Gebäude gewisse konstruktive Baumaßn. planen und ausführen zu lassen"

Hamburg
Beschluss des Senats vom 04.11.1955:
"ab´01.04.1956 bei allen Neu- und Erweiterungsbauten staatlicher Gebäude bauliche Maßn. vorzusehen, die eine spätere Verwendung der Räume für Zwecke des Luftschutzes ohne wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz ermöglichen"

Hessen
Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 12.12.1960:
Die Regelung des BM-Schatz-Erlasses vom 25.03.1960 ist bei Neubauten des Landes anzuwenden, wenn es das Min. der Finanzen- im Einzelfalle - anordnet

Niedersachsen
Min. d. Finanzen (o. Datum):
Hat als oberste Baubehörde den entsprechenden Erlass des BM-Schatz annachgeordnete Dienststellen weitergegeben mit dem Zusatz, dass entsprechend zu verfahren ist

Nordrhein-Westfalen
Kabinettsbeschluss vom 15.06.1954:
"in allen staatlichen Neu- und Erweiterungsbauten und sonstigen öffentl. Gebäuden, die ganz oder z.T. mit Landesmitteln gefördert werden, und die nach ihrer Nutzung und Lage als gefährdet anzusehen sind, sind LS-Bauten für die Belegschaft und die erfahrungsgemäß anwesenden Personen zu errichten."
Arbeits- und Sozialministerium, Runderlass vom 01.04.1957:
"auch bei den mit Landesmitteln geförderten Baumaßnahmen freier, gemeinnütziger und kommunaler sozialer Einrichtungen sind Schutzbaumaßnahmen vorzusehen."

Rheinland-Pfalz
Erlass des Min. für Finanzen und Wiederaufbau vom 20.04.1961:
Bei Planung und Ausführung von Hochbauten des Landes in Gemeinden mit min. 10.000 Einwohnern soll der vom BMWo ausgearbeitete Entwurf "Bauliche LS-Maßnahmen bei Hochbauten -Richtlinien für Ausführung und Bemessung - Fassung Jan. 1961" Anwendung finden
Erlass vom 09.10.1961:
Empfehlung an Städte und Gemeinden mit min. 10.000 Einwohnern sowie Landkreise bei Neu-, Um- und Erweiterungsba
uten entsprechend zu verfahren

Schleswig-Holstein
Kabinettsbeschluss vom 12.07.1960:
Maßnahmen für alle Neu- und Erweiterungsbauten öffentlicher Gebäude nach dem 01.08.1960 sowie für Bundesbauten im Sinne des BM-Bes-Erlasses vom 25.03.1960 vorgeschrieben. Kreisen und Gemeinden empfohlen sich dieser Regelung anzuschließen.

Saarland
Ministerratsbeschluss vom 21.11.1955:
a) ordnet an bei Errichtung von staal. Dienstgebäuden die Frage des Einbaus von LS-Räumen zu prüfen
ab 17.12.1958:
b) auf alle öffentl. geförderten bzw. bezuschussten Bauvorhaben der öffentl. Hand ausgedehnt


Quelle: HStArch BaWü; EA2/ 601, Bü 591


Grüße,
Christoph

sjwhn
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Schutzräume in Neubauten des Bundes / Bundesbauten

Beitrag von sjwhn » 04.10.2011 18:45

ruine13 hat geschrieben:"...jedes neues Gebäude einer Behörde in der gesamten Republik Vorschrift. In Rathäusern, Finanzämtern, Ministerien, Bahnhöfen und eben auch bei der Deutschen Bundespost..."
Jedes neue Gebäude einer Behörde? Auch Arbeits-, Schiffahrts-, Bergbau- Umweltämter usw.?

Da lassen sich doch bestimmt Gegenbeispiele finden...

Grüße

Stefan

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 04.10.2011 19:35

Na ja, nicht so ganz richtig... :-)

Seit 1970 war es vorgesehen, in jeden Neubau des Bundes einen Schutzraum einzuplanen, so weit das möglich war. Geschehen ist das häufig auch tatsächlich, aber natürlich keineswegs immer.

Auszug aus dem Rundschreiben des BMF: "In Neubauten des Bundes sind ab sofort - soweit nach Art des Gebäudes, den örtlichen Gegebenheiten und dem Baufortschritt möglich und wirtschaftlich vertretbar und, sofern im Bauantrag keine weitergehende Forderung gestellt ist - Schutzräume im Grundschutz nach folgenden bereits in den Rundschreiben Bezug d) und e) genannten Grundsätzen zu planen und auszuführen [...]"

Möglicherweise gab es ähnliche Richtlinien auch hier oder da auf Landesebene.

Mike

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