RADOME - Radar Dome

Militär nach 1945 - FlaRak, CRC, CRP, SOC & Co, TMLD etc.
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EricZ
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Beitrag von EricZ » 10.08.2004 15:36

@ HW

Veränderungen bestimmen so manchesmal das Leben, so anscheinend auch den guten alten Erbeskopf... ;)

Ich erinnere mich daran, daß ich vor gut zehn Jahren einige Male mit dem Rennrad von Trier durch den Hunsrück gefahren bin und mich der Erbeskopf immer wieder magisch angezogen hat.
Zum damaligen Zeitraum war die amerikanische Stellung anscheinend auch noch aktiv und alle nunmehr verschwundenen Barracken/Gebäude waren noch belegt.

Wer sich für die Nutzung der Amerikaner in der Vergangenheit weitergehend interessiert, der findet hier einige Informationen in englischer Sprache zu
einem TERMINAL 2A und einer Terminal Site 71, wobei mir der Hinweis auf Billets in Allenbach zunächst einmal nichts sagt, außer daß ich den Ort auf der Südseite des Erbeskopfes gefunden habe.

Interessant jedenfalls, in welchem Zusammenhang die ehemalige Radarstation gearbeitet hat...

Grüße, Eric

HW (†)
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Beitrag von HW (†) » 11.08.2004 11:41

Ich habe soeben die Mitteilung des zuständigen Sicherheitsoffizier erhalten, dass das Foto von EricZ mit den beiden Radomen (DSC 00847) bleiben kann, obwohl der Bereich als "Militärischer Schutzbereich" durch die Wehrbereichsverwaltung - Schutzbereichsbehörde - deklariert ist und auch entsprechend ausgeschildert ist. In der Regel ist das fotografieren, filmen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen eines Schutzbereiches auch schon von Außen verboten (siehe Schutzbereichgesetz).
Die Genehmigung gilt nur für dieses Foto und nur für die Veröffentlichung hier auf geschichtsspuren.de.
Die anderen beiden Fotos hatten nichts mit der Radarführung zu tun und sind deshalb von Leif herausgenommen worden.

Wer gerne Militärische Schutzbereiche fotografiert, der sollte auch schon anfangen zu sparen. Kostet 5.000 .- € Bußgeld, Kreditkarten werden nicht akzeptiert :lol:
Zu den Foto-Handys noch: Wie werden denn die Fotos übertragen? Echelon sollte man z. B. auch kennen und so ein Handy kann man mittlerweile bis auf sehr wenige Meter genau orten und die Sicherheitsorgane sind auch technisch auf dem Laufenden. Das nur für die ganz schlauen, die sagen, ich mache meine geheimen Fotos nur mit dem Handy.

Und noch eins zum Schluss: Den Militärischen Schutzbereich nicht verwechseln mit dem Militärischen Sicherheitsbereich, das sind zwei Paar verschiedene Schuhe und haben andere Gesetzesgrundlagen.

Devon

Beitrag von Devon » 11.08.2004 12:05

HW hat geschrieben:...und so ein Handy kann man mittlerweile bis auf sehr wenige Meter genau orten...
Wie sagt Wilm immer so schön: Im Prinzip Ja. Allerdings ist die wirklich genaue Ortsbestimmung (noch) nicht möglich, da bisher noch kein Mobilfunkbetreiber die Positionsbestimmung per Laufzeitmessung (damit lassen sich Genauigkeiten im Bereich von 5 - 10 Metern relaisieren) implementiert hat... Bisher läuft das nur über die Funkzellen. Und da werden maximal 80 Meter Genauigkeit erreicht - wenn das sich das Handy in genug Zellen eingebucht hat... Normal sind Werte im Bereich von 100 Meter (bei E-Plus etwas weniger, da die Zellen kleiner sind). Ist auch schon nicht schlecht, aber könnte eventuell noch reichen, um ungesehen zu entfleuchen. Nur leider kommt man dann ja noch über die Daten des Handys an den Besitzer... :lol:

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Beitrag von EricZ » 11.08.2004 12:15

Delikate Angelegenheit mit den Schutzt- und Sicherheitsbereichen, vor allem wenn diese scheinbar nicht eins zu eins zu erkennen sind.

Hat jemand mal so wie ich versucht, an den genauen Wortlaut des für uns alle geltenden Schutzbereichgesetzes zu kommen?

Ich habe jetzt mal nach einigen Minuten erfolglosen googelns aufgegeben, weiter nach dem Schutzbereichsgesetz zu suchen.
Trotz neuer Medien eigentlich unmöglich, daß man dieses Gesetz nicht sofort finden kann, um sich mal wirklich zu informieren, sondern ständig irgendwas anderes nicht zielführendes als Ergebnis angeboten wird...

Eric

Devon

Beitrag von Devon » 11.08.2004 12:41

EricZ hat geschrieben:Hat jemand mal so wie ich versucht, an den genauen Wortlaut des für uns alle geltenden Schutzbereichgesetzes zu kommen?
Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz)

http://www.stud.uni-giessen.de/~st8632/ ... schbg.html

***edit: Blöden Rechtschreibfehler verbessert...
Zuletzt geändert von Devon am 11.08.2004 12:53, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitrag von Leif » 11.08.2004 12:45

Könnte es dies sein: Schutzbereichgesetz Vom 25. März 1959, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971. Erstes ist im BGBl. S. 899 zu finden.

Ich gehe gleich mal die Angaben überprüfen :)

Viele Grüße,
Leif

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Beitrag von EricZ » 15.08.2004 10:55

Moin,

an Radaranlagen, die der zivilen Luftfahrt dienen, habe ich noch kein Radom gesehen.

Sind die militärisch genutzten Radare empfindlicher, oder stehen hier mitunter doch die anderen Gründe im Vordergrund?

Eric

Devon

Beitrag von Devon » 15.08.2004 11:24

Ich denke mal, da spielt beides eine Rolle.

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