Moin !
Die Chancen sind da wohl sehr gering ....
Ich hatte das auserordentliche Glück eine Dose für unsere Eiskellertouren
zu erhalten - EINE Dose ....!
Mit dem Hinweis es würde sich dabei um eine unverkäufliche
Warenprobe handeln die weder verzollt noch versteuert sei .
Da das Bier nicht sonderlich haltbar ist und die Kühlkette des öfteren abriss ,
stieg der Druck in der Dose und selbige explodierte förmlich als
sie dem Fahrradlenker meines Kollegen zu nahe kam .
Der aufsteigende Geruch lud nicht zum auflecken der Bierreste ein
Naja , nun haben wir eine aufgeplazte Dose mit superscharfen Ecken und Kanten .
Bis dahin ist sie aber auch schon durch hunderte Hände gegangen !!
Somit hat sie ihre Schuldigkeit getan und was kann einem
Bergedorf-Beer besseres passieren als ungetrunken in Bergedorfer
Boden zu versickern
Gruß aus HH