Müssen 2 WK Absturzmaschinen gehoben werden?

Militärische Objekte und Anlagen des 2. Weltkriegs (und 1933-1945)
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Mabalu

Müssen 2 WK Absturzmaschinen gehoben werden?

Beitrag von Mabalu » 21.04.2003 00:02

Hallo!
Müssen eigentlich Flugzeuge, die im Boden liegen gehoben werden?
Ich denke da an Altlasten, Öl aus dem Motor usw.

Ich habe da einen deutschen Jäger im Hinterkopf, der Pilot konnte abspringen!
Lage des Flugzeuges wird nich Bekanntgegeben!!


Matthias

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MikeG
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Beitrag von MikeG » 21.04.2003 00:40

Nach einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil gehört der Hobel automatisch der Bundesrepublik Deutschland - zufällig vertreten durch das Lw-Museum in Gatow. Wenn Du's hebst, sagen sie "Danke" und das war's - an den Kosten bleibst Du hängen.

Aber zurück zum Thema: Ja, sollte gemeldet werden, da mit Mun-Fund zu rechnen ist. Ansprechpartner ist der KBD (in diesem Fall wahrscheinlich in Hannover).

Mike

Kongo Otto

Beitrag von Kongo Otto » 02.05.2003 07:11

MikeG hat geschrieben:Aber zurück zum Thema: Ja, sollte gemeldet werden, da mit Mun-Fund zu rechnen ist. Ansprechpartner ist der KBD (in diesem Fall wahrscheinlich in Hannover).Mike
Grundsätzliche Info an die Kriegsgräberfürsorge wäre auch nicht schlecht,da auch abgesprungene Piloten teilweise gefallen sind und in Feldgräbern unweit der Maschinen bestattet wurden,aufgrund der Kriegslage ab Dez.44/Jan-Mai45 sind diese teilweise nicht in Gräbelisten nachgewiesen.Aufgrund von Wrackteilen mit Serien/Motor Nummern etc. sind schon viele Vermisstenschicksale der Luftwaffe geklärt worden.

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