Grüne Kennzeichen
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das ist so nicht ganz korrekt, nur wenn das werksgelände rundum geschlossen ist. meiner recherche her gibt es für größere firmen sondergenehmigungen sodas die fahrzeuge grüne kennzeichen haben. warum und wiso das so ist entzieht sich meiner kenntniss. fakt ist as Traktoren die nicht mehr lanwirtschaftlich genutzt werden ein schwarzes brauchen bzw dem alter entsprechen ein rotes mit einer 07....(oder war es eine 06er nummer?) oder aber ein H kennzeichen.
Aber mir solls wurscht sein..
Aber mir solls wurscht sein..
Scheiß auf die Weiber, Holz fahrn is Geiler!!!
@ Hagilein:
Ich denke, die ganze Problematik mit dem grünen Kennzeichen ist oben erklärt. Kurz zusammengefasst: Es kennzeichnete steuerbefreite/-begünstigte Fahrzeuge, wird aber nicht mehr ausgegeben (...was sich aber wohl nicht bei allen Zulassungsstellen herumgesprochen hat).
07er (Wechsel)Nummern waren/sind für Sammler, 06er Nummern als Wechselnummern z.B. für Händler für Probefahrten, Überführungen etc.
H-Kennzeichen können für historisch wertvolle Fahrzeuge nach entsprechender Begutachtung vergeben werden.
Bei allen Kennzeichen gab es "Zwischenlösungen", so gibt es viele H-Kennzeichen, deren Sinn sich dem fachkundigen Betrachter entzieht...
Ob ein Traktor nun steuerbefreit ist, hängt u.a. von der Nutzung ab. Gerade beim H Kennzeichen gibt es nict wenige Fälle, bei denen eine "normale" Zulassung billiger ist.
Thema Werksgelände: Das Fahrzeuge zugelassen werden, kann auch ganz praktische Gründe haben - Stcihwort Versicherungsschutz...
Gruß
Holli
Ich denke, die ganze Problematik mit dem grünen Kennzeichen ist oben erklärt. Kurz zusammengefasst: Es kennzeichnete steuerbefreite/-begünstigte Fahrzeuge, wird aber nicht mehr ausgegeben (...was sich aber wohl nicht bei allen Zulassungsstellen herumgesprochen hat).
07er (Wechsel)Nummern waren/sind für Sammler, 06er Nummern als Wechselnummern z.B. für Händler für Probefahrten, Überführungen etc.
H-Kennzeichen können für historisch wertvolle Fahrzeuge nach entsprechender Begutachtung vergeben werden.
Bei allen Kennzeichen gab es "Zwischenlösungen", so gibt es viele H-Kennzeichen, deren Sinn sich dem fachkundigen Betrachter entzieht...
Ob ein Traktor nun steuerbefreit ist, hängt u.a. von der Nutzung ab. Gerade beim H Kennzeichen gibt es nict wenige Fälle, bei denen eine "normale" Zulassung billiger ist.
Thema Werksgelände: Das Fahrzeuge zugelassen werden, kann auch ganz praktische Gründe haben - Stcihwort Versicherungsschutz...
Gruß
Holli
@Hagilein: mir erschliesst sich das grüne Kennzeichen für den Werkschutz noch nicht wirklich. Vielleicht wird das schlüssiger, wenn man die Art des Betriebes kennt. Magst Du mal mitteilen, um welches Unternehmen oder Branche es sich handelt, ggf per PN ?
Auch auf einem normalen Industriegelände mag ich mir das nicht vorstellen. Ein Unfall mit erheblichen Personenschaden und ohne Versicherung.... Im Einzelfall mag dann ja wieder die offentliche Anmeldung mit dazugehöriger Versicherung billiger sein als eine Pauschalabsicherung eines nicht angemeldeten Fahrzeuges.
Gruss, Shadow.
Versicherungsschutz kann da nicht unbedingt das Argument für eine öffentliche Zulassung sein, sondern eher die Einsetzbarkeit auch ausserhalb des Geländes. Auf einem Werksgelände ein Kraftfahrzeug ohne Versicherung zu betreiben ist töricht, wie auch immer die Versicherung dann ausgestaltet sein mag. Auf z.B. Flughäfen fahren hunderte Fahrzeuge ohne öffentliche Zulassung. Wenn da eine kleine Servicefirma mal wieder ein Flugzeug krum fährt und das Fahrzeug nicht versichert ist, dann kann der Laden zu machen.hollihh hat geschrieben:Thema Werksgelände: Das Fahrzeuge zugelassen werden, kann auch ganz praktische Gründe haben - Stcihwort Versicherungsschutz...
Auch auf einem normalen Industriegelände mag ich mir das nicht vorstellen. Ein Unfall mit erheblichen Personenschaden und ohne Versicherung.... Im Einzelfall mag dann ja wieder die offentliche Anmeldung mit dazugehöriger Versicherung billiger sein als eine Pauschalabsicherung eines nicht angemeldeten Fahrzeuges.
Gruss, Shadow.
Hallo,
nähere Infos zum, oder besser gesagt Infos über das Thema "Grüne Kennzeichen" gibt es hier: http://wirtschaft.t-online.de/gruenes-k ... 4152/index .
Man kann dort auch ganz klar nachlesen, dass die Versicherungspflicht überhaupt nicht davon betroffen ist. Bei "Grünen Kennzeichen" handelt es sich lediglich um eine Steuerbefreiung die natürlich genehmigungspflichtig ist.
LG,
Christel
nähere Infos zum, oder besser gesagt Infos über das Thema "Grüne Kennzeichen" gibt es hier: http://wirtschaft.t-online.de/gruenes-k ... 4152/index .
Man kann dort auch ganz klar nachlesen, dass die Versicherungspflicht überhaupt nicht davon betroffen ist. Bei "Grünen Kennzeichen" handelt es sich lediglich um eine Steuerbefreiung die natürlich genehmigungspflichtig ist.
LG,
Christel
Zuletzt geändert von Christel am 02.02.2011 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo ,
hollih hat alles wichtige nochmal zusammengefaßt: grünes Kennzeichen = Steuerbefreiung, es gibt aber auch steuerbefreite Fz, die schwarze Schrift auf dem Kennzeichen haben.
hollih hat alles wichtige nochmal zusammengefaßt: grünes Kennzeichen = Steuerbefreiung, es gibt aber auch steuerbefreite Fz, die schwarze Schrift auf dem Kennzeichen haben.
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Grünes Kennzichen
Auch unser ehemaliges Dienstfahrzeug war mit grünen Kennzeichen ausgestattet.
Es handelte sich dabei um ein "Arbeitsgerät" Saab 9500, zweisitzig, mit einer Vorrichtung zum messen des Bremskoeffizienten von Fahrbahnoberflächen. Bei den neuen Fahrzeugen wurde auf das grüne Kennzeichen verzichtet. Als Begründung wurde vorgeschoben, dass die Beweisführung bei der Zulassungsstelle schwieriger geworden war. Außerdem hatte eines der neuen Fahrzeuge auch im Idealfall 5 Sitze, womit der Transport von Personen im Vordergrund hätte stehen können. Als "Arbeitsgerät" hätte somit nicht mehr alleinig gedient.
@Christel: Es ist Richtig: Große Firmen lassen Ihre Fahrzeuge nicht unbedingt alle zu. Bei unserer Firma, die an das öffentliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen ist und jedermann zugänglich ist, aber an den Zufahrtsstraßen auch das Betriebsgelände hinweist, sind auch nicht alle Fahrzeuge zugelassen, aber Haftpflicht versichert. Darüber gibt es bei mir im Büro eine Aufstellung (Tabelle mit Fahrgestell- und Inventarnummern), falls mal etwas passieren sollte.
Es handelte sich dabei um ein "Arbeitsgerät" Saab 9500, zweisitzig, mit einer Vorrichtung zum messen des Bremskoeffizienten von Fahrbahnoberflächen. Bei den neuen Fahrzeugen wurde auf das grüne Kennzeichen verzichtet. Als Begründung wurde vorgeschoben, dass die Beweisführung bei der Zulassungsstelle schwieriger geworden war. Außerdem hatte eines der neuen Fahrzeuge auch im Idealfall 5 Sitze, womit der Transport von Personen im Vordergrund hätte stehen können. Als "Arbeitsgerät" hätte somit nicht mehr alleinig gedient.
@Christel: Es ist Richtig: Große Firmen lassen Ihre Fahrzeuge nicht unbedingt alle zu. Bei unserer Firma, die an das öffentliche Straßenverkehrsnetz angeschlossen ist und jedermann zugänglich ist, aber an den Zufahrtsstraßen auch das Betriebsgelände hinweist, sind auch nicht alle Fahrzeuge zugelassen, aber Haftpflicht versichert. Darüber gibt es bei mir im Büro eine Aufstellung (Tabelle mit Fahrgestell- und Inventarnummern), falls mal etwas passieren sollte.