Moin, moin!
Im Rahmen genealogischer Forschung taucht für 1936 der Begriff Fliegerübungsstelle Hamburg-Fuhlsbüttel (und Hagenow) auf.
Was verbirgt sich dahinter? Zivile (oder gar militärische?) fliegerische Ausbildung auf dem Flugplatz in Fuhlsbüttel?
Im gleichen Zusammenhang ist die Rede von B1 und B2 Maschinen. Was verbirgt sich dahinter?
Gruß
klaushh
Fliegerübungsstelle
- klaushh (†)
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Fliegerübungsstelle
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- zulufox
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Hallo Klaus,
Carlsen, Sven; Meyer, Michael
Die Flugzeugführer-Ausbildung der Deutschen Luftwaffe 1935 – 1945 Band I Von der Grundausbildung bis zur Blindflugschule
VDM Heinz Nickel Verlag/Antiquariat; Zweibrücken 1998; ISBN: 3- 925 480 – 29 – 3
Einer von den beiden Autoren wohnt in Hamburg.
Fliegerübungsstelle ist so der Übergang zwischen ziviler und militärischer Flugzeugführerausbildung. Fuhlsbüttel war ja bis August 1939 noch ziviler Flughafen, daher sollte und konnte keine militärische Dienststelle am Platz sein.
Es gab (und gibt) ja verschieden Flugzeugklassen, die mit den entsprechenden (Luftwaffen-) Flugzeugführerscheinen geflogen werden durften:
A 1: bis 500 kg Fluggewicht, ein- oder zweisitzig, einmotorig
A 2: bis 1.000 kg Fluggewicht, ein- bis dreisitzig, einmotorig
B 1: bis 2.500 kg Fluggewicht, ein- bis dreisitzig, einmotorig
B 2: bis 5.000 kg Fluggewicht, mehr als dreisitzig, ein- oder zweimotorig
c: über 5.000 kg Fluggewicht, mehr als dreisitzig, zwei- oder mehrmotorig
(Quelle: s.o.)
MfG
Zf
Carlsen, Sven; Meyer, Michael
Die Flugzeugführer-Ausbildung der Deutschen Luftwaffe 1935 – 1945 Band I Von der Grundausbildung bis zur Blindflugschule
VDM Heinz Nickel Verlag/Antiquariat; Zweibrücken 1998; ISBN: 3- 925 480 – 29 – 3
Einer von den beiden Autoren wohnt in Hamburg.
Fliegerübungsstelle ist so der Übergang zwischen ziviler und militärischer Flugzeugführerausbildung. Fuhlsbüttel war ja bis August 1939 noch ziviler Flughafen, daher sollte und konnte keine militärische Dienststelle am Platz sein.
Es gab (und gibt) ja verschieden Flugzeugklassen, die mit den entsprechenden (Luftwaffen-) Flugzeugführerscheinen geflogen werden durften:
A 1: bis 500 kg Fluggewicht, ein- oder zweisitzig, einmotorig
A 2: bis 1.000 kg Fluggewicht, ein- bis dreisitzig, einmotorig
B 1: bis 2.500 kg Fluggewicht, ein- bis dreisitzig, einmotorig
B 2: bis 5.000 kg Fluggewicht, mehr als dreisitzig, ein- oder zweimotorig
c: über 5.000 kg Fluggewicht, mehr als dreisitzig, zwei- oder mehrmotorig
(Quelle: s.o.)
MfG
Zf
Demosthenes (384 - 322 v. Chr. Athen)
"Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahrhaben möchte, hält er auch für wahr."
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- klaushh (†)
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Moin, moin!
@zulufox
Danke für die schnelle und fundierte Antwort
(war ja auch kaum anders zu erwarten
Gruß
klaushh
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klaushh
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