Bodenfund FW190

Militärische Objekte und Anlagen des 2. Weltkriegs (und 1933-1945)
Antworten
wadentritt

Bodenfund FW190

Beitrag von wadentritt » 17.11.2002 21:33

Habe von Zeitzeugen die Absturzstelle einer Deutschen Jagdmaschine(FW190) erfahren und mit einer Sonde lokalisiert.Der Pilot der Maschine wurde nie geborgen und befindet sich noch in der Maschine.Absturztag und Namen des Piloten der als vermisst gemeldet wurde sind mittlerweile bekannt.Meine Frage:?
Wer trägt im Falle einer Bergung die Kosten von:Kampfmittelbeseitigung,
Begräbniss etc.?
Würde mich auf Antworten freuen.

P.S Die Absturzstelle wird hier natürlich nicht bekanntgegeben!!!!

Joeketti
Forenuser
Beiträge: 42
Registriert: 28.06.2002 22:35
Ort/Region: Aerzen

Beitrag von Joeketti » 17.11.2002 22:09

Hallo,
alle Kosten trägt in jedem Fall die Rechtsnachfolgerin des damaligen Auftraggebers, in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichem Gruss,
Joachim.

Bunkerbob
Forenuser
Beiträge: 188
Registriert: 01.11.2002 18:51
Ort/Region: Bad Kleinen

Kostentragung

Beitrag von Bunkerbob » 17.11.2002 22:24

Für die Kampfmittelbeseitigung sind die Bundesländer zuständig. Dementsprechend wird die Kostenpflicht landesabhängig geregelt. In MV werden die Kosten für private und kommunale Grundstücke bei Gefahrenabwehr durch das Land getragen (eine vorsorgliche Absuche muss dagegen der Eigentümer tragen!).
Bei einer Wrackbergung werden die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung (d.h. das entgültige Freilegen, Bergen, ggf. Entschärfen sowie Abtransport und Vernichtung) als Gefahrenabwehr angesehen und vom Land übernommen.
Aber: wer entdeckte Kampfmittel nicht meldet, macht sich strafbar (Kampfmittelverordnung M-V), wer derartige Teile mitnimmt erst recht (Kriegswaffenkontollgesetz, Sprenstoffgesetz).
Achja, und einige Ämter für Bodendenkmalpflege (z.B. in M-V) betrachte Flugzeugwracks als Bodendenkmal, die geschützt sind und stellen auch das Bergen von sonstigen Teilen unter Strafe (siehe Beitrag Bomber in der Müritz)

Antworten