Ablösung BGS im V-Fall

Militärische Objekte und Anlagen ab 1945
Thunderhorse
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Beitrag von Thunderhorse » 16.02.2007 22:29

NA, dann lest mal das erste und das zweite Bundesgrenzschutzgesetz und die entsprechenden Erlaße und Verordnungen aus 1951ff und 1956.

Auch das neue Buch von Scholzen hilft hier weiter. Er führt in seinem Buch original Dokumente an und verweist auch darauf.
Einstige Angehörige des BGS, teilweise von Anfang an dabei gewesen, würdigen das Buch positiv.
Weitere Fachbücher, von Ehemaligen Angehörigen des BGS geschrieben, die sich mit der Geschichte der Polizei des Bundes befassen, sind in den letzten 18 Jahren erschienen. Unter anderem zum 50-jährigen Jubiläum.

Erst im V-Fall wäre der BGS Teil der bewaffneten Macht geworden.
Jedoch nicht als Militär sondern weiterhin, was er seit seiner Gründung im jahre 1951 ist/war, eine Polizeitruppe des Bundes.

Die Beamten des BGS, die nicht der Option in 1956 folgten, mußten keinen Wiederspruch einlegen. Alle Angehörigen wurden befragt und konnten sich freiwillig entscheiden, ob oder ob nicht. Wer beim BGS verblieb, verdinete zwar weniger, war aber besser abgesichert.
Es war damals auch nie geplant, den BGS komplett in die BW zu überführen.

Grund war auch, das in der BRD keine Militärischen Kräfte die Grenzüberwachung/Grenzsicherung im Friedensfall übernehmen sollten.
Was auch von der damaligen Bundesregierung so umgesetzt wurde.

Das der BGS nicht schon damals Bundespolizei genannt wurde, lag an der Weigerung der Bundesländer.
Seine polizeiliche Aufgabe war der Schutz der Grenzen als Polizei mit Spezialaufgaben.
Er sollte, wie die zu jener Zeit aufgestellten Bereitschaftspolizeien einen Gegenpol zu den bewaffneten Kräften in der DDR darstellen.
Daher erhielt der BGS und die BePo die fast identische Ausrüstung und Bewaffnung. Um, Steht so auch geschrieben, im Notfall sich verteidigen zu können.

Hi Mr. Godeke, ich stelle im übrigen keine Unwahrheiten auf.

Manuskripte von Führungskräften (hier des BGS) oder auch die entsprechenden Vorträge gaben und geben meist nur die Meinung des Verfassers wieder.
MfG. TH

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Godeke
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Beitrag von Godeke » 17.02.2007 09:44

Hallo :) ,

eigentlich möchte ich auf soviel beratungsresistentes Verhalten nicht mehr antworten, auf der anderen Seite die Leser dieses fast immer hochwertigen Forums nicht falschen Aussagen ausgesetzt lassen.
Man muß Texte nicht nur lesen, sondern auch verstehen und sinngemäß wiedergeben können.

1. Thema Option für die Bundeswehr

Die Fakten: 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 30.5.1956:

§ 1: Der Bundesgrenzschutz wird zum Aufbau der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland herangezogen (...).

§ 2: Einen Monat nach Inkrafttreten werden die Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz, die Beamte auf Lebenszeit sind, Berufssoldaten, die übrigen Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz bis zum Ende ihrer Dienstzeit, die um ein Jahr verlängert wird, Soldaten auf Zeit (...)
Das Dienstverhältnis eines Soldaten wird für denjenigen nicht begründet, 1. der binnen einem Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzesdie gesetzliche Überführung in die Bundeswehr ablehnt (...)

Nachzulesen nicht nur im BGBl., sondern auch im dem von "Battle6" angesprochenen Scholzen-Buch auf den Seiten 84 - 93.

Man hatte den BGS fest als Kadertruppe für die Bw eingeplant, da man in einem eilig durchgebrachten Nachtragshaushalt für das Jahr 1956 noch 17.000 Planstellen für die Bw unter Berücksichtigung des 2. BGS-Gesetzes eingerichtet hatte. Die Zahl aller BGS-Beamten, die in die Bundeswehr überführt werden sollten, betrug damals nach SCHOLZEN (S.86) 16.614 Beamte, deckt sich also fast.

2. Skripte und Lehrmaterial von Schulen:

Es ist sicherlich nicht zutreffend, die offiziellen Unterrichts-Skripte der Grenzschutzschule in Lübeck als eine "Meinungswiedergabe des Verfassers" zu bezeichnen. Als Unterrichtsmaterial des BGS gaben sie ganz sicher auch die offizielle Aussage des BGS wieder. Das von mir angesprochene Skript war die Lehrmeinung des "Lehrbereichs 1 (Einsatzführung) der BGSSCH ", nämlich "Geschichte des BGS - Die Geschichte des Bundesgrenzschutzes (1951 - Januar 2003), an Daten und Beispielen dargestellt", welches mir der Autor Ostern 2003 bei einem Besuch an der BGSSCH in Lübeck geschenkt hat.

So, das war nun von mir die letzte Antwort hierzu, es ei denn, daß andere User noch konstruktiv am Thema weiterarbeiten wollen.
...und jetzt noch mal schnell zu www.thw-lueneburg.de , der aktuellen Seite mit News aus der wunderbaren Welt des Helfens!

Thunderhorse
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Beitrag von Thunderhorse » 17.02.2007 22:26

Ah, ein Insider des ehemaligen BGS?

Nu, Scholzen schreibt nicht, die 16.614 Vollzugsbeamten sollten, sondern hatten eine Option. Diese wurde von 9572 angenommen, somit wechselten 58 % der damaligen Angehörigen des BGS in die neu aufzustellende BW.
Was ja auch im 2-ten BGS Gesetz stand. Man konnte sich frei äußern, zu wechseln oder nicht.

Eingeplant hatte man den BGS, aber es kam wegen der Option anders als gedacht.
Man zeigte sich mit dem Abstimmungsergebnis auch unzufrieden.
Revidiere damit den einen Satz, im vorherigen Thread.

Interessant, dass sich der LB 1 (Einsatzführung) noch 2003 mit der Geschichte des BGS befaßt. Das Script ist anscheinend für einen kleinen Kreis bestimmt gewesen. An der breiten Basis des BGS ist es nicht angekommen.
Mir ist zumindest aktuell keine Veröffentlichung bekannt.
Schon zum Jahre 2001 (50 Jahre BGS) kamen hierzu entsprechende Publikationen auf den Markt.

Schon schön, gleich eine Breitseite zu bekommen, wenn man nicht die Meinung anderer mit 100% teilt.
MfG. TH

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Beitrag von Thunderhorse » 19.02.2007 22:07

Hallo Harry,

zu Deiner Frage, zu bestimmten Punkten.

Zunächst gab es in den zugewiesenen Grenzabschnitten der Abteilungen, aufgeklärte und festgelegte vorgeschobene Befehlsstellen für den Abteilungsstab, die Hundertschaftsführungen und die E-Züge.

Es gab im rückwärtigen Grenzbereich, Entfernung ca.20 - 40 km von der Grenze, sogenannte Sammelpunkte. Dort sollten die zuvor im Grenzbereich in der Grenzsicherung (Spannungsfall) dislozierten Hundertschaften und Abteilungsstäbe gesammelt werden.
Anschließend wäre, mit neuen Aufträgen weiter in den rückwärtigen Raum verlegt worden.
Ein Begleitschutz war nicht eingeplant.
Es gab allenfalls vorgesehene optische Erkennungszeichen (gelbe Flagge, etc.).
Diese Verlegungen wurden als Volltruppe oder Stabsübungen bei CIMEX/WINTEX geübt.
Damit einfließend das Herauslösen aus der Grenzsicherung durch Kräfte der US-Army (in BY und HE).
Nach der Ablösung zusammenführen der Züge im Hundertschaftsabschnitt und im Zugrahmen Marsch in den Sammelraum der Abteilung.

Zur Bewaffnung.
Mit Einführung der SW 4 im Sommer/Herbst 1982 wurden die MG aus der Bewaffnung herausgenommen. Als ersatz dafür von HK die G8 beschafft. Gleichzeitig als Turmwaffe für den SW 4 einsetzbar.
MfG. TH

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